Bitte beachten Sie: Beginnend mit dem 01.12.2022 greifen unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese finden Sie unter den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig bis einschließlich 30.11.2022)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend „AGB“) der Legal One GmbH, Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 156748 B, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Felix Fidelsberger, Greifswalder Straße 207, 10405 Berlin (nachfolgend: „Legal One“)

1. Gegenstand der AGB

1.1 Legal One bietet unter der terminsvertreter.com eine Plattform für internetbasierte Dienstleistungen für Kanzleien und zugelassene Syndikusanwälte/Syndikusanwältinnen in Unternehmen (nachfolgend: Nutzer) an.

1.2 Diese AGB erstrecken sich auf die folgenden Bereiche: das Grundnutzungsverhältnis, der Betrieb der Plattform (nachfolgend: Legal-One-Dienstleistungen) sowie die Vorschriften für die Dienste Dritter, die über die Plattform vermittelt werden (nachfolgend: Drittleistungen).

2. Vertragsschluss, Registrierung

2.1 Für die Nutzung der Legal-One-Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich.

2.2 Die Registrierung als Anwalt/Anwältin oder Kanzlei ist nur in Deutschland und Europa zugelassenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen oder Zusammenschlüssen von diesen (Kanzleien) oder zugelassenen Syndikusanwälten/ Syndikusanwältinnen in Unternehmen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) gestattet. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

2.3 Durch das Absenden des vom Nutzer ausgefüllten digitalen Anmeldeformulars gibt er zugleich ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Es liegt im Ermessen von Legal One, den Nutzer und dessen Angaben zur Kommunikation mittels technischer oder anderweitiger dafür in Frage kommender Maßnahmen zu identifizieren bzw. authentifizieren. Eine Bestätigung des unterbreiteten Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrages durch Legal One erfolgt mittels Freischaltung des Nutzers und dessen Integration in den registrierten Nutzerkreis der von Legal One betreuten Plattform. Dieser Vorgang wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.

2.4 Im Verlauf des Registrierungsprozesses werden vom Nutzer Vollständigkeit und Korrektheit hinsichtlich der gemachten Angaben erwartet. Soll sich die Registrierung auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft beziehen, muss eine vertretungsberechtigte natürliche Person benannt werden, die den Vorgang durchführt. Dem Nutzer wird die Verpflichtung übertragen, seine Registrierungs- und sonstigen Daten bei etwaigen Änderungen stets zu aktualisieren.

2.5 Im Zuge der Registrierung muss der Nutzer ein Passwort festlegen, welches den aktuell erforderlichen Sicherheitsanforderungen insbesondere hinsichtlich der Komplexität entspricht, sodass es weder durch Raten noch durch widerholten Zufallsversuch herauszufinden ist. Das Passwort muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: nicht weniger als acht Zeichen, davon mindestens eine Zahl. Das Passwort ist vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Hegt der Nutzer den Verdacht, dass sein Passwort durch Unbefugte ermittelt wurde, hat er dies Legal One unverzüglich mitzuteilen und auf eine sofortige Änderung des Passwortes hinzuwirken.

2.6 Jeder Nutzer darf stets nur eine Anmeldung für einen bestimmten Ort vornehmen. Mehrfachregistrierungen eines Nutzers für denselben Ort sind untersagt. Der Nutzungsvertrag und das Nutzerkonto sind personengebunden und daher weder übertragbar noch abtretbar.

3. Funktion von Legal One, Umfang des Nutzungsvertrags

3.1 Die von Legal One betriebene Plattform stellt seinen Nutzern einen virtuellen Marktplatz für Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Nutzer der Plattform können Dienste ebenso anfragen wie auch anbieten, wobei Legal One lediglich als Betreiber dieser marktplatzähnlichen Anlaufstelle fungiert, ohne dabei Einfluss auf die zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zu nehmen. Legal One tritt also insbesondere nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einer Vertragsseite in Erscheinung. Entsprechend entstehen Legal One auch keinerlei Pflichten aus der Vertragsbeziehung zwischen den Nutzern. Legal One übernimmt keine Gewähr für die korrekte Ausschreibung, Annahme oder Umsetzung der Drittleistungen oder das Zustandekommen etwaiger Vertragsabschlüsse.

3.2 Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Legal One enthält spezifische Funktionen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch dem Nutzer zusteht. Ansprüche auf darüber hinausgehende Leistungen, wie Beschwerdemanagement oder Schlichtertätigkeiten, bestehen nicht und auch eine Bereitstellung spezieller Funktionen kann nicht eingefordert werden.

3.3 Das Dienstleistungsangebot von Legal One umfasst den Betrieb der digitalen Plattform nach den in diesen AGB bezeichneten Spezifikationen. Auftragsvermittlung und Datentransfer sind davon ausgeschlossen. Der funktionelle Umfang der Legal-One-Plattform ist nicht abschließend festgelegt. Es steht Legal One frei, jederzeit sein Leistungsspektrum auszubauen, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu modifizieren. Diese Veränderungen können technischer, sprachlicher, inhaltlicher oder optischer Natur sein.

3.4 Temporär notwendige Wartungsarbeiten der Legal-One-Plattform können zu einer punktuellen Einschränkung in der Abrufbarkeit bzw. Nutzbarkeit des digitalen Angebots führen. Solche Maßnahmen werden jedoch stets verhältnismäßig benutzerfreundlich durchgeführt. Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel zu solchen Zeiten statt, an denen die allgemeine Nutzungsrate besonders niedrig ist. Nehmen die Wartungsmaßnahmen eine erhebliche Dauer in Anspruch, werden sie mit einem ausreichenden Vorlauf so angekündigt, dass sich der Nutzer darauf vorbereiten kann. Darüber hinaus können stets auch spontane Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn plötzliche, den Betriebsablauf störende Probleme auftreten und eine sofortige Beseitigung notwendig machen. In Frage kommen hier insbesondere Cyberattacken oder Viren.

3.5 Legal One garantiert keine feste Verfügbarkeit. Ausfallzeiten, die durch technische oder anderweitige Probleme infolge von höherer Gewalt oder Drittverschulden verursacht werden und die Legal One nicht zu verantworten hat, sind vom Nutzer hinzunehmen.

3.6 Legal One führt nach eigenem Ermessen Plausibilitätsprüfungen der von anderen Nutzern der Plattform kundgetanen Informationen durch. Legal One übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass sämtliche dort auftretende Nutzer identisch mit den behaupteten Personen oder die jeweiligen Eigenschaften korrekt sind. Auch eine vertragsbrüchige Verwendung der Plattform durch Dritte kann von Legal One nicht ausgeschlossen werden, sodass in einem solchen Fall analog auch keine Einstandspflicht begründet wird

3.7 Legal One entscheidet nach eigener Maßgabe, an welchem Ort der EU es das Rechenzentrum der Plattform ansiedelt.

4. Pflichten der Nutzer

4.1 Dem Nutzer der Legal-One-Plattform sind vertrags- und rechtswidrige Zweckentfremdungen untersagt. Das Wissen um die Pflichtverletzung eines anderen Nutzers ist Legal One unverzüglich an die folgende Mailadresse mitzuteilen: info@terminsvertreter.com

4.2 Die auf der Legal-One-Plattform geteilten Inhalte und Angebote sind allumfänglich von dem jeweiligen Nutzer zu verantworten. Bei Unsicherheiten darüber, ob die Abrufbarkeit bestimmter Angebote oder Inhalte weltweit gegen gesetzliche Regelungen, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen könnte, ist der Nutzer verpflichtet, die Rechtsmäßigkeit vor der Veröffentlichung derartiger Informationen zu prüfen. Insbesondere sind hierbei Marken-, Namens- und Urheberrechte sowie der Daten- und Jugendschutz zu berücksichtigen. Legal One ist nicht verpflichtet, eine solche Rechtmäßigkeitsüberprüfung durchzuführen.

4.3 Bei jeglichen Kommunikationsvorgängen über die Plattform muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass die gängigen rechtlichen Informationspflichten erfüllt werden.

4.4 Die Legal-One-Plattform ist zweckgebunden. Die dort zur Verfügung gestellten Kommunikationswege sind ausschließlich der Kommunikation für Drittleistungen vorbehalten. Andere Drittleistungen zu bewerben oder sonstige Zuwiderhandlungen der Funktionsbestimmung sind unzulässig.

4.5 Legal One unterliegt als Betreiber und Inhaber der Plattform keiner berufsrechtlichen, sondern einzig einer vertraglichen Verschwiegenheitspflicht. Der Nutzer hat daher vor der jeweiligen Nutzungsaufnahme dafür einzustehen, dass sein Mandant den Gebrauch von Drittleistungen und die Legal-One-Dienstleistungen kennt und gestattet.

4.6 Der Nutzer darf keine unverhältnismäßige Belastung der Legal-One-Plattform hervorrufen, indem er Inhalte verwendet, welche eine Gefahr für die Integrität, Stabilität und Verfügbarkeit der Legal-One-Plattform darstellen können.

4.7 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche auf der Legal-One-Plattform veröffentlichten Angebote und Inhalte in Form einer sich stets auf dem neuesten Stand befindlichen Sicherungskopie aufzubewahren, damit bei einem Systemausfall der Datenbestand mit geringem Aufwand schnell und flächendeckend wiederherstellbar ist.

4.8 Aktuelle Vorschriften, Hinweise und FAQ von Legal One sind vom Nutzer zu beachten.

4.9 Der Nutzer tritt sämtliche Ansprüche gegenüber Legal One ab, wenn Dritte Legal One wegen einer Pflichtverletzung des Nutzers zur Verantwortung ziehen wollen, es sei denn, der Nutzer hat nicht für die Pflichtverletzung einzustehen. Fallen Legal One Kosten für eine Rechtsverteidigung an, sind diese in angemessener Weise zu erstatten.

5. Ausschreibungen einstellen

5.1 Beim Einstellen von Ausschreibungsinhalten obliegt es der Pflicht des Nutzers, sämtliche Informationen vollständig und korrekt einzugeben bzw. zu umschreiben. Auch die passende Zuordnung der Ausschreibung in die entsprechende Kategorie liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers. Alle für die Übernahmeentscheidung fundamentalen Aspekte des Falles müssen wahrheitsgetreu mitgeteilt werden und sich auf einen konkreten Fall beziehen.

5.2 Dem Nutzer ist es untersagt, Ausschreibungen, die er auf der von Legal One betrieben Plattform veröffentlicht, parallel auf anderem Wege anzubieten. Diese Alleinstellung ist eine der wesentlichen wirtschaftlichen Fundamente der Plattformleistung von Legal One.

5.3 Offene Ausschreibungen, die noch keine finale Annahme erhalten haben, können vom Nutzer selbstständig gelöscht und bei Bedarf später erneut eingestellt werden.

6. Bewertungssystem

6.1 Eine wesentliche Maßnahme der Qualitätssicherung und -kontrolle sowie zugleich eine Missbrauchsbarriere der Legal-One-Plattform ist das integrierte Bewertungssystem. Nutzer sind nach Abwicklung einer Legal-One-Dienstleistung verpflichtet, die Leistung des Leistungserbringers zu bewerten. Diese Einschätzungen dienen der Vollständigkeit des Bewertungssystems. Sie müssen korrekt sein und eine konkrete Legal-One-Dienstleistung betreffen. Individuelle Eingaben bei diesen Bewertungen dürfen weder ehr- noch rechtsverletzend und müssen Folge einer hinreichenden Tatsachengrundlage sein.

6.2 Die auf diese Weise erzielten Bewertungen dienen in erster Linie der internen Auswertung von Legal One. Wird bei den Leistungen eines Nutzers eine unterdurchschnittliche Qualität ermittelt, werden Verbesserungsvorschläge unterbreitet, um die Defizite zu identifizieren und schließlich zu beheben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Bewertungen auf der Plattform selbst, beispielsweise in Form einer Zusammenfassung der Ergebnisse, für alle Nutzer zugänglich zu machen.

6.3 Nutzern ist es untersagt, sich selbst zu bewerten oder Dritte für Bewertungen zu beauftragen.

7. Vergütung, Rechnungsstellung, Einzugsermächtigung

7.1 Die jeweils aktuellen Preisangaben bestimmen die Vergütungen für die Dienstleitungen von Legal One. Ist die Zahlung von Vergütungen für Legal-One-Dienstleistungen an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses gebunden, tritt die Fälligkeit der Vergütung mit dem Eintritt des bei der Preisgabe bestimmten Ereignisses ein und muss nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden.

7.2 Ergibt sich die Vergütung für Legal One aus einem Prozentsatz der Vergütung, die auf eine vermittelte Leistung entfällt (sogenannte Vergütungsbasis), so ist das Entstehen des Anspruchs auf Vergütung für die Plattformleistung nicht erst an den Erhalt der Vergütung durch den Nutzer für die vermittelte Leistung gebunden. Vor Festlegung des prozentualen Anteils erfolgt kein Abzug von der Vergütungsbasis gemäß Gebührenmodell. Insbesondere werden folglich Skonti, Rabatte, sonstige Kosten oder Preisnachlässe, die von den Nutzern vereinbart wurden, nicht wertmindernd bei der Vergütungsbasis berücksichtigt. Bei einer Umgehung oder treuwidrigen Vereitelung des Ereignisses durch den Nutzer, welches zur Auszahlung der Vergütung führen würde, wird dieser gesamtschuldnerisch zur Zahlung der vereitelten Vergütung an Legal One verpflichtet. Darüber hinausgehende Ansprüche werden davon nicht beeinflusst.

7.3 Wurde nach einer Leistungsvermittlung die entsprechende Legal-One-Dienstleistung nicht erbracht, weil beispielsweise der Termin nicht stattfand, hat der Nutzer Legal One davon in Kenntnis zu setzen. Legal One ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Wurde Legal One erst nach Eintreffen des Terminvertreters von dem Terminausfall unterrichtet, wird die Zahlungsverpflichtung nicht durch die Gegenleistungspflicht aufgehoben. Die Vergütung von Legal One muss also dennoch stattfinden.

7.4 Die von Legal One ausgestellte Rechnung entspricht den steuerlichen Richtlinien und wird per E-Mail versandt.

7.5 Sollte ein Nutzer Einwendungen gegen von Legal One ausgestellte Rechnungen erheben, müssen diese spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Ein Fristversäumnis führt zum Ausschluss des Nutzers, es sei denn, der Nutzer kann plausibel belegen, dass er für die nicht rechtzeitige Mitteilung nicht verantwortlich ist. Die Möglichkeit der Ausschlusswirkung wird dem Nutzer in seinen Rechnungen von Legal One kenntlich gemacht.

7.6 Die Vergütung von Legal One kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Nutzer stattfinden. Mindestens fünf Werktage vor dem Einzug des offenen Rechnungsbetrages übersendet Legal One die entsprechende Rechnung an den Nutzer. Bei einem Fehlversuch des Forderungseinzuges ist der Nutzer verpflichtet, bei Legal One für die dabei verursachten Mehrkosten aufzukommen, es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass er für den Fehlversuch nicht verantwortlich ist. Bei der Pauschalisierung des Mehrkostenaufwandes infolge des Fehlversuchs zum Forderungseinzug, ist für den möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich geringerer oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.

7.7 Bei einem Vergütungsverzug darf Legal One Mahnkosten in Höhe von € 3,50 erheben, es sei denn, der Nutzer hat nachweislich nicht für das Fristversäumnis einzustehen. Bei der Pauschalisierung des Mahnkostenaufwandes infolge des Fristversäumnisses, ist für den möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich geringerer oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.

7.8 Sämtliche Kostenpositionen, namentlich alle Vergütungen oder Preise, die in der Gebührenordnung, in Angeboten oder Preistabellen enthalten sind, gelten zuzüglich der Umsatzsteuer.

7.9 Die Abrechnung der Drittleistungen erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern selbst.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die nachfolgenden Vorschriften zur Haftungsbeschränkung von Legal One beziehen sich auf jegliche Schadenersatzansprüche und Haftungsfragen, unabhängig vom ursächlichen Rechtsgrund (unter anderem Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung), mit Ausnahme von:

A) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus Beeinträchtigungen von Leben, Körper und Gesundheit entstehen.

B) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer durch arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Legal One oder infolge Nichtvorhandenseins einer Beschaffenheit, für welche Legal One einzustehen hat, entstehen.

C) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltensweisen von Legal One, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

D) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes entstehen.

Auf diese vorstehenden Fälle sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden.

8.2 Der Haftungsumfang von Legal One umfasst bei fahrlässiger Schadensverursachung nur die Verletzung fundamentaler so genannter Kardinalspflichten. Dabei handelt es sich um Pflichten, die für die Verwirklichung des Vertragszwecks maßgeblich sind und auf deren Realisierung der Vertragspartner vertrauen darf. Bei einer Zuwiderhandlung dieser Obliegenheiten muss Legal One nur beschränkt für den Schaden haften und ihn ersetzen, der typisch und bei Abschluss des Vertrages für Legal One vorhersehbar ist. Fälle von leichter und einfach fahrlässiger Schadensverursachung sind aus dem Haftungsumfang von Legal One ausgeschlossen.

8.3 Legal One übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung für Fehler, die bereits beim Vertragsabschluss von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverträgen vorhanden waren.

8.4 Legal One garantiert eine kostenfreie allgemeine Erreichbarkeit der Plattform. Störungen der Verfügbarkeit sind nicht Teil des Haftungsumfangs von Legal One. Nutzer, bei denen eine eingeschränkte bzw. nicht vorhandene Erreichbarkeit einen Vertragsschluss beeinflusst, indem beispielsweise die Einstellung einer Ausschreibung verhindert wird, können gegenüber Legal One keinerlei Ansprüche geltend machen.

9. Laufzeit, Kündigung, Löschung, Sperrung und andere Maßnahmen

9.1 Die Kündigungsfrist für den unbefristeten Nutzungsvertrag beläuft sich sowohl für den Nutzer als auch für Legal One auf sieben Tage. Das Kündigungsschreiben des Nutzers kann schriftlich oder per E-Mail an info@terminsvertreter.com.de erfolgen.

9.2 Begründet sich bei Legal One der Verdacht auf Verletzungen der Pflichten durch den Nutzer, indem unter anderem Dritte Anhaltspunkte dafür hervorbringen, setzt Legal One den betreffenden Nutzer hiervon in Kenntnis. Legal One steht es frei, dem Nutzer eine verhältnismäßige Frist zu setzen, innerhalb derer dieser Stellung zu den Vorwürfen beziehen kann. Diese Frist kann bei besonderer Dringlichkeit auf wenige Stunden festgesetzt werden.

9.3 Legal One ist berechtigt, die folgenden Maßnahmen einzuleiten, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die auf eine aktuelle oder vergangene Pflichtverletzung eines Nutzers, zum Beispiel in Form von wahrheitswidrigen Kontaktdaten und Qualifikationen oder einer Schädigung der anderen Nutzer, hindeuten:

A) Löschung vereinzelter Ausschreibungen und Inhalte, wie Bewertungen, des Nutzers von der Plattform, die durch Legal One betrieben wird.

B) Einschränkungen hinsichtlich der vollumfänglichen Nutzbarkeit der Legal-One-Plattform für den jeweiligen Nutzer.

C) Sperrung des Nutzers.

Die Entscheidung zur jeweiligen Maßnahme ist an die Betriebserfordernisse der Legal-One-Plattform ebenso geknüpft wie an spezielle Haftungsrisiken, berechtigte Interessen betreffender Anspruchsteller und des Nutzers. Wesentliche Punkte, die dabei Berücksichtigung finden, sind das Verschulden des Nutzers, das Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken sowie die Stellungnahme des Nutzers.

9.4 Wurde ein Nutzer einmal gesperrt, ist es ihm untersagt, ein anderes Profil anzulegen oder sich unter neuem Namen bei Legal One zu registrieren.

9.5 Ausschreibungen und Inhalte verbleiben so lange in dem aktuellen Zustand, bis der Vertrag endet. Der Nutzer kann diese einsehen und unter Umständen mittels des Browsers speichern und ausdrucken. Bei Vertragsende obliegt es der Entscheidung von Legal One, die betreffenden Daten zu löschen. Ebenso ist Legal One dazu berechtigt, auch nach Vertragsende Inhalte des Nutzers zu speichern und beispielsweise in Form von Bewertungen zu nutzen, es sei denn, der Nutzer kann berechtigte Interessen geltend machen, die dem entgegenstehen.

9.6 Ein in Aussicht gestelltes Vertragsende befreit die Parteien nicht von der Pflicht, sämtliche vertraglich vereinbarte Drittleistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Entsprechend fallen bis zum Vertragsende Vergütungsansprüche der Legal One an. Legal One steht es frei, beim Zugang der Kündigungsmitteilung, offene Ausschreibungen des Kündigenden für Drittleistungen zu löschen.

10. Vertragsübernahme durch Dritte

Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ist es Legal One gestattet, sämtliche Rechte und Pflichten, die aus dem Nutzungsvertrag hervorgehen, ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Dem Nutzer steht dann die Möglichkeit offen, spätestens drei Wochen nach Bekanntwerden dieser Übernahme binnen vier Werktagen zu kündigen.

11. Besondere Bedingungen der Legal-One-Terminvertretung

11.1 Abschluss der Vereinbarung

11.1.1 In Form von Ausschreibungen ist es Nutzern auf der von Legal One betriebenen Plattform möglich, Gerichts- oder Ortstermine und sonstige Leistungen, namentlich die Akteneinsicht, durch entsprechende Einstellungen zum Angebot anzubieten. Hierbei gelten, wenn nicht auf abweichende Bestimmungen verwiesen wird, die in Abschnitt 11.4 benannten Regelvorschriften.

11.1.2 Der Nutzer, der eine Ausschreibung in die Plattform einstellt, gewährleistet für den Zeitraum, innerhalb dessen die Ausschreibung auf der Legal-One-Plattform veröffentlicht ist, dass derselbe Termin nur dort und nicht auch anderweitig Dritten angeboten wird.

11.1.3 Einem bei Legal One registrierten Nutzer ist es untersagt, seine Tätigkeiten als Terminvertreter für Ausschreibende außerhalb der Legal-One-Plattform auszuüben, zu denen der Kontakt überhaupt erst durch die Dienstleistungen der Legal One zustande kam. Bei einer Umgehung der Legal-One-Plattform muss der Terminvertreter eine entsprechende Vergütung an Legal One zahlen.

11.1.4 Nutzer der Plattform werden automatisch von Legal One über die Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Ein interner Vergabealgorithmus verarbeitet dabei die vom Nutzer im Profil spezifizierten Vorgaben. Ein einzelner Nutzer kann eine Benachrichtigung nicht einfordern.

11.1.5 Die Entstehung eines Vertrages ist an die Annahme einer Ausschreibung durch einen Nutzer geknüpft. Dafür ist auf der Plattform eine Terminannahme durch Mausklick zu bestätigen. Anschließend ergeht an beide Vertragsparteien eine elektronisch versandte Mitteilung, die weitere Kommunikationsinformationen des Vertragspartners vermittelt.

11.2 Besondere Nutzer-Pflichten

11.2.1 Mit der Annahme einer Ausschreibung erklärt der Nutzer konkludent, sämtliche benannten Anforderungen, namentlich die gewünschte Tätigkeitsspezialisierung oder die Fachanwaltschaft, zu gewähren. Die Ausübung der Leistungen unterliegt beim Terminvertreter den berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten, was insbesondere die rechtzeitige Wahrnehmung des Termins, die Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Dokumentationspflicht betrifft. Die vom Auftraggeber kenntlich gemachten Vorgaben sind zu berücksichtigen, sodass es einem Terminvertreter nicht gestattet ist, ohne vorherige ausdrückliche Weisung, Vergleiche unwiderruflich abzuschließen, Rechtsmittel zurückzunehmen oder Anerkenntnisse abzugeben.

11.2.2 Der Nutzer, der die Ausschreibung einstellt, hat für die Einhaltung seiner berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten Sorge zu tragen. Dazu gehören vor allem die Einholung erforderlicher Einwilligungen durch den Mandanten, die Eignungsprüfung des Vertreters für den Fall sowie die rechtzeitige Inanspruchnahme des Terminvertreters. Dem ausschreibenden Nutzer wird nicht versichert, dass seine Ausschreibung angenommen wird.

11.3 Bestimmung des Leistungsinhalts und der Abrechnung

11.3.1 Die Terminvertretung unterliegt dem rechtsbindenden Legal-One-Gebührenmodell. Änderungen oder Neustrukturierungen dieser Verordnung mit zukünftiger Wirkung sind von Legal One jederzeit statthaft durchführbar. Legal One behält sich vor, Funktionsweisen zu integrieren, die es Nutzern ermöglichen, in Preisverhandlungen zu treten.

11.3.2 Die Vertragsparteien müssen nicht strikt den Vorschriften der Leistungserbringung folgen. Es ist ihnen gestattet, darüber hinausgehende Vereinbarungen zu treffen. Unzulässig sind jedoch stets nachträgliche Verringerungen oder Kürzungen der nach dem Gebührenmodell entstandenen Gebühren, insbesondere durch Rückzahlungen, Preisnachlässe oder Neutralleistungen. Nachträgliche Erhöhungen der zwischen den Nutzern vereinbarten Vergütung für die Terminsvertretung sind jedoch über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung gestellte Funktion möglich.

11.3.3 Die Art und Fälligkeit der Abrechnung beauftragter Terminsvertreter wird durch den ausschreibenden Nutzer in den Accounteinstellungen festgelegt. Zur Verfügung steht die Abrechnung zwischen den Nutzern durch Rechnungslegung seitens des Leistungserbringers (Terminvertreter) oder als Gutschrift i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG durch den Leistungsempfänger (ausschreibender Nutzer). Per Gutschrift abzurechnende Termine sowie besondere Fälligkeitsvoraussetzungen (z.B. Zurverfügungstellung eines ordnungsgemäßen Terminberichts) werden in der Detailansicht des Termins als solche gekennzeichnet. Durch das Absenden der Bewerbung stimmt der Bewerber den Abrechnungsmodalitäten der ausschreibenden Kanzlei zu. Um anderen Nutzern die Abrechnung per Gutschrift zu ermöglichen, werden von den Nutzern durch Legal One folgende Daten erhoben, gespeichert und im Falle der Abrechnung im Gutschriftverfahren an den ausschreibenden Nutzer weitergegeben:

  • IBAN, BIC und Kontoinhaber des Nutzers,
  • Steuernummer bzw. USt-ID des Nutzers und
  • Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch den Nutzer ja / nein.

Die Nutzer verpflichten sich, diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Teilnahme an Terminen, die per Gutschriftverfahren abgerechnet werden, ist weiterhin möglich. Die Auszahlung geschieht erst nach Hinterlegung der vorbezeichneten Daten.

11.4. Regelbedingungen

11.4.1 Interessenkonflikte, die dem Terminvertreter aus einem Mandat entstehen, führen zur Unwirksamkeit des Vertrages. Außerdem ist der Terminvertreter verpflichtet, von etwaigen Kollisionen dieser Art unverzüglich Bericht zu erstatten.

11.4.2 Die ausgeschriebene Tätigkeit der Terminvertretung unterliegt den Nettopreisen und Aufpreisen des Legal-One-Gebührenmodells zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das nach den Maßgaben der Legal One errechnete Pauschalhonorar beinhaltet die Erstellung und Vermittlung eines Terminberichts, wobei Reise-, Kommunikations-, Kopie-, Portokosten und Ähnliches nicht erstattet werden.

11.4.3 Ist ein Terminvertreter aufgrund bestimmter Verhinderungen außerstande, den Termin wahrzunehmen, hat er die Pflicht, dies dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.

11.4.4 Bestimmt das Gericht die Aufhebung eines Termins, entfällt dem Terminvertreter sein Honoraranspruch, wenn er rechtzeitig von der Terminaufhebung unterrichtet wurde, sodass keine Anreise zu dem Termin stattfand.

11.4.5 Das Pauschalhonorar von Legal One begleicht die Wahrnehmung des Termins und deckt keine Folgetermine ab. In der Ausschreibung können jedoch weiterführende Vergütungsvereinbarungen für Folgetermine benannt werden.

11.4.6 Es ist den Parteien nicht möglich, bereits vereinbarte Terminvertretungen grundlos aufzuheben. Eine entsprechende Kündigung der Verpflichtung zur Terminvertretung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen.

12. Besondere Bedingungen für die Zurverfügungstellung von Dokumenten

12.1 Dokumentenaustausch

12.1.1 Legal One bietet den Nutzern auf der Plattform von terminsvertreter.com die Möglichkeit zum Dokumentenaustausch. Die Teilnahme der Nutzer an diesem System ist freiwillig. Hierzu richtet Legal One die Plattform auf einem leistungsfähigen und sicheren Server ein.

12.1.2 Ab der Terminsvergabe hat der ausschreibende Nutzer die Möglichkeit, auf dem für ihn von Legal One eingerichteten virtuelle Datenserver Daten abzulegen, auf die er und der Nutzer, der die Ausschreibung angenommen hat, zugreifen können.

12.1.3 Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten müssen vom ausschreibenden Nutzer freigegeben werden. Dies kann manuell oder automatisiert erfolgen. Erfolgt keine manuelle Freigabe werden hochgeladene Daten in Abhängigkeit von der Zeitspanne bis zum Termin automatisch freigegeben (zwischen 30 Minuten und 24 Stunden nach dem Hochladen).

12.1.4 Der andere Nutzer wird automatisch per E-Mail informiert, wenn neue Daten hochgeladen und für ihn freigegeben wurden. Auf Wunsch kann der ausschreibende Nutzer per E-Mail darüber informiert werden, wenn der Terminsvertreter die Daten angesehen bzw. heruntergeladen hat.

12.1.5 Der Nutzer, der die jeweilige Datei hochgeladen hat, kann diese jederzeit löschen oder überschreiben.

12.1.6 Sollten bis 7 Tage vor dem Termin noch keine Daten von dem ausschreibenden Nutzer hochgeladen worden sein, wird das System ihn automatisch hieran durch Versand einer E-Mail informieren.

12.1.7 Der Terminsvertreter hat ab 4 Tage vor dem Termin die Möglichkeit, beim ausschreibenden Nutzer Daten für die Terminsvertretung anzufordern, wenn bis dahin noch keine zur Verfügung gestellt worden sind.

12.1.8 Der Nutzer, der einen ausgeschriebenen Termin wahrgenommen hat, kann im Anschluss hieran zur Terminserläuterung für den ausschreibenden Nutzer Dokumente über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung stellen. Die Freigabe der Dokumente für den ausschreibenden Nutzer erfolgt automatisch mit dem Hochladen. Die Dokumente werden 14 Tage nach der Übersendung des Terminsvertreterberichts gelöscht.

12.2 Pflichten von Legal One und Umfang der Leistungen

12.2.1 Legal One schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung – aktuell über einen Amazon S3-Server in Deutschland. Sie trifft hinsichtlich der übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von den Nutzern zur Plattform.

12.2.2 Für die Beachtung etwaiger Aufbewahrungsfristen sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Die zur Verfügung gestellten Daten werden 14 Tage nach dem Termin automatisch vom System gelöscht. Die Daten können jederzeit früher manuell vom Dateninhaber gelöscht werden.

12.3 Datenschutz, -sicherheit und -sicherung

12.3.1 Legal One verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die Durchführung der Zurverfügungstellung von Dokumenten notwendig ist. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass die über die Plattform zur Verfügung gestellten Daten von Legal One gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Interessen der Nutzerbelange und der Vertragszwecks erforderlich ist.

12.3.2 Soweit der ausschreibende Nutzer durch die Zurverfügungstellung von Dokumenten personenbezogene Daten verarbeitet, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der anwaltlichen Verschwiegenheit verantwortlich. Legal One verarbeitet die von Seiten der Nutzer bereitgestellten bzw. übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des ausschreibenden Nutzers (Freigabe). Legal One übernimmt keinerlei Haftung, wenn personenbezogene Daten eines Betroffenen, die auf der Plattform hochgeladen worden sind, von Dritten missbraucht werden und der Betroffene hierdurch Schäden in seinem Ansehen seiner sozialen und/oder physischen Existenz erleidet (z.B. Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Gesundheit einer Person, etwa durch Preisgabe von Daten eines verdeckten Ermittlers oder eines Zeugen; (erhebliche) Beeinträchtigungen der gesellschaftsrechtlichen Stellung und/oder der wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa durch Preisgabe von Daten über Vertragsbeziehungen, Einkommen, Sozialleistungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, dienstliche Beurteilungen, Insolvenzen, Pfändungen, Schulden, psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Unterbringung in Anstalten etc.).

12.3.3 Legal One selbst übernimmt keine Sicherung der zur Verfügung gestellten Daten. Auf die Datensicherung des den Server betreibenden Unternehmens hat Legal One keinen Einfluss. Die Nutzer haben daher selbst eine Sicherung der Daten sicherzustellen.

12.4 Einwilligung der Betroffenen

12.4.1 Soweit der ausschreibende Nutzer dem Terminsvertreter den Zugang zu Dokumenten eröffnet, obliegt es ihm, den Terminsvertreter zum sicheren Umgang mit den Daten anzuhalten. Da beim Hochladen von Schriftstücken oder Dateien in der Regel personenbezogene Daten der Mandanten als Betroffene verarbeitet werden, empfiehlt Legal One dem ausschreibenden Nutzer, sich vom Betroffenen die schriftliche Einwilligung erteilen zu lassen.

12.4.2 Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sicher mit den Zugangsdaten umgehen, die den Zugang zur Plattform und damit den hochgeladenen Dateien eröffnen.

12.5 Sperrung / Löschung von Daten

12.5.1 Wird von Dritten (z.B. Mandanten) oder einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder die Löschung von auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten oder auch einzelner Dokumente verlangt, so ist Legal One nach billigem Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.

12.5.2 Legal One ist zur Sperrung berechtigt, wenn eine Nutzer dies unter Angabe der Zugangsdaten schriftlich verlangt, dies zur Verhinderung des Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die IT-Sicherheit der Plattform dringend erforderlich und geeignet ist oder die Vertragszeit abgelaufen ist. Die Sperrung mit bei Entfallen dies sie berechtigten Grundes aufgehoben.

12.5.3 Legal One ist zur Löschung der zur Verfügung gestellten Dokumente berechtigt, wenn die Vertragszeit abgelaufen ist, dies behördlich angeordnet wird, der ausschreibende Nutzer dies manuell im System veranlasst, der ausschreibende Nutzer dies unter Angabe der Zugangsdaten schriftlich verlangt, 14 Tage nach Beendigung des ausgeschriebenen Termins, ein Dritter hierauf einen rechtskräftigen Anspruch hat aus wichtigem Grund unter Abwägung der Interessen von Legal One und der beteiligten Nutzer. Die Löschung soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn eine Sperrung des mit der Löschung bezweckten Erfolgs nicht ausreichend ist; dies gilt nicht für die automatische Löschung 14 Tage nach Beendigung des ausgeschriebenen Termins sowie die manuelle Löschung durch den ausschreibenden Nutzer und sein schriftliches Verlangen gegenüber Legal One.

13. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Die aktuell gültige Version der von Legal One festgelegten AGB finden sich auf der Plattform wieder. Archivierende Aufgaben übernimmt Legal One nicht, sodass keine Zustellung verjährter AGB angefordert werden kann.

13.2 Treten Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Kosten bzw. Gebühren infolge von hoheitlichen Urteilen in Kraft, ist es Legal One gestattet, ab dem Zeitpunkt der Bestimmung die Höhe der Entgelte entsprechend der Änderung zukünftig durch eine einseitige Erklärung anzugleichen.

13.3 Erfolgt eine Erhöhung sonstiger, nicht in 11.2 genannter Kosten, ist Legal One berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Änderung die Entgelte in der Höhe des Preisanstieges für die Zukunft gemäß der Bestimmung aus 11.6 anzupassen, vorausgesetzt die Änderung verschiebt beim Verhältnis von Leistung und Gegenleistung das Gleichgewicht nicht erheblich zum Nachteil des Nutzers. Eine solche Anpassung findet beispielsweise statt, wenn Dritte, die Vorleistungen erbringen müssen, um von Legal One die vertraglich zugesicherten Leistungen zu erhalten, ihre Preise erhöhen.

13.4 Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung und der Pflicht Benachteiligungen des Nutzers zu vermeiden, ist es Legal One bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die in 11.6 benannten Leistungsbereiche zu ändern. Als triftiger Grund kommen technische Neuentwicklungen in Frage, die auf die geschuldeten Leistungen anwendbar sind. Ebenso können Änderungen im Leistungsrepertoire von Dritten, die für Legal One in Vorleistung treten, um wiederum Leistungen zu erhalten, einen solchen triftigen Grund darstellen.

13.5 Legal One steht es unter der Prämisse, die Vertragsposition des Nutzers dadurch nicht zu dessen Ungunsten zu beeinflussen, frei, die vorliegenden AGB zu ändern/aktualisieren. Die Vorschriften, die grundlegende Bedeutung entfalten, beispielsweise hinsichtlich Laufzeit und Haftung, müssen im Wesenskern unverändert bleiben. Außerdem muss eine solche Modifizierung der Angleichung an spezifische Entwicklungen dienen, welche beim Schließen des Vertrages nicht vorhersehbar waren und deren nicht vorgenommene Integrierung das Gleichgewicht der Vertragsverhältnisse deutlich beeinträchtigen würde. Zusätzlich können Änderungen oder Erweiterungen der AGB dadurch begründet werden, dass diese Maßnahme solche Probleme bei der Vertragsdurchführung zu beseitigen in der Lage ist, die durch Regelungslücken entstanden sind, welche erst nach Vertragsschluss aufgetreten sind.

13.6 Legal One ist verpflichtet, derlei Modifizierungen der AGB ihren Nutzern spätestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Neuerungen per E-Mail mitzuteilen. In dem Ausbleiben eines schriftlichen Widerspruchs per E-Mail innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, liegt eine konkludente Annahme der geänderten AGB. Diese Widerspruchsfrist wird in der E-Mail, in welcher Legal One ihre Nutzer über die Änderungen informiert, gesondert ausgewiesen. Ein Widerspruch des Nutzers innerhalb der benannten Frist lässt die vorherigen AGB für den Vertrag des betreffenden Nutzers unberührt.

13.7 Eine Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechts oder eine Aufrechnung kann der Nutzer nur dann verlangen, wenn die Gegenforderungen entweder rechtskräftig festgestellt oder von Legal One nicht bestritten werden.

13.8 Eine vollständige oder teilweise Abtretung von Ansprüchen gegen Legal One an Dritte ist nicht gestattet.

13.9 Die gänzliche oder teilweise Rechtsunwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit sowie der nachträgliche Verlust der Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit einzelner Bestandteile der AGB oder des Nutzungsvertrages beeinflussen nicht die Gültigkeit der übrigen Vorschriften der AGB oder des Nutzungsvertrages.

13.10 Sämtliche Rechtsverhältnisse, auf deren Grundlage diese AGB beruhen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen der Bestimmungen, die eine Anwendung ausländischen Rechts oder des CISG vorsehen.

13.11 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand. In folgenden Fällen gilt Berlin außerdem als ausschließlicher Gerichtsstand:

A) Der Nutzer hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.

B) Nach Vertragsschluss hat der Nutzer seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt.

C) Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Nutzers sind unbekannt.

– Ende –

Stand: August 2018


Gehe zu Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig bis einschließlich 30.11.2022)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.12.2022)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (nachfolgend „AGB“) der Legal One GmbH, Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 156748 B, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Felix Fidelsberger, Greifswalder Straße 207, 10405 Berlin (nachfolgend: „Legal One“)

1. Gegenstand der AGB

1.1 Legal One bietet unter der terminsvertreter.com eine Plattform für internetbasierte Dienstleistungen für Kanzleien und zugelassene Syndikusrechtsanwälte/Syndikusrechtsanwältinnen in Unternehmen (nachfolgend: Nutzer) an.

1.2 Diese AGB erstrecken sich auf die folgenden Bereiche: das Grundnutzungsverhältnis, der Betrieb der Plattform (nachfolgend: Legal-One-Dienstleistungen) sowie die Vorschriften für die Dienste Dritter, die über die Plattform vermittelt werden (nachfolgend: Drittleistungen).

2. Vertragsschluss, Registrierung

2.1 Für die Nutzung der Legal-One-Dienstleistungen ist eine Registrierung erforderlich.

2.2 Die Registrierung als Anwalt/Anwältin oder Kanzlei ist nur in Deutschland und Europa zugelassenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen oder Zusammenschlüssen von diesen (Kanzleien) oder zugelassenen Syndikusrechtsanwälten/ Syndikusrechtsanwältinnen in Unternehmen für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (§ 14 BGB) gestattet. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

2.3 Durch das Absenden des vom Nutzer ausgefüllten digitalen Anmeldeformulars gibt er zugleich ein Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab. Es liegt im Ermessen von Legal One, den Nutzer und dessen Angaben zur Kommunikation mittels technischer oder anderweitiger dafür in Frage kommender Maßnahmen zu identifizieren bzw. authentifizieren. Eine Bestätigung des unterbreiteten Angebots auf Abschluss eines Nutzungsvertrages durch Legal One erfolgt mittels Freischaltung des Nutzers und dessen Integration in den registrierten Nutzerkreis der von Legal One betreuten Plattform. Dieser Vorgang wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.

2.4 Im Verlauf des Registrierungsprozesses werden vom Nutzer Vollständigkeit und Korrektheit hinsichtlich der gemachten Angaben erwartet. Soll sich die Registrierung auf eine juristische Person oder eine Personengesellschaft beziehen, muss eine vertretungsberechtigte natürliche Person benannt werden, die den Vorgang durchführt. Dem Nutzer wird die Verpflichtung übertragen, seine Registrierungs- und sonstigen Daten bei etwaigen Änderungen stets zu aktualisieren.

2.5 Im Zuge der Registrierung muss der Nutzer ein Passwort festlegen, welches den aktuell erforderlichen Sicherheitsanforderungen insbesondere hinsichtlich der Komplexität entspricht, sodass es weder durch Raten noch durch wiederholten Zufallsversuch herauszufinden ist. Das Passwort muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: nicht weniger als acht Zeichen, davon mindestens eine Zahl. Das Passwort ist vor der Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Hegt der Nutzer den Verdacht, dass sein Passwort durch Unbefugte ermittelt wurde, hat er dies Legal One unverzüglich mitzuteilen und auf eine sofortige Änderung des Passwortes hinzuwirken.

2.6 Jeder Nutzer darf stets nur eine Anmeldung für einen bestimmten Ort vornehmen. Mehrfachregistrierungen eines Nutzers für denselben Ort sind untersagt. Der Nutzungsvertrag und das Nutzerkonto sind personengebunden und daher weder übertragbar noch abtretbar.

3. Funktion von Legal One, Umfang des Nutzungsvertrags

3.1 Die von Legal One betriebene Plattform stellt seinen Nutzern einen virtuellen Marktplatz für Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Nutzer der Plattform können Dienste ebenso anfragen wie auch anbieten, wobei Legal One lediglich als Betreiber dieser marktplatzähnlichen Anlaufstelle fungiert, ohne dabei Einfluss auf die zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge zu nehmen. Legal One tritt also insbesondere nicht als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe einer Vertragsseite in Erscheinung. Entsprechend entstehen Legal One auch keinerlei Pflichten aus der Vertragsbeziehung zwischen den Nutzern. Legal One übernimmt keine Gewähr für die korrekte Ausschreibung, Annahme oder Umsetzung der Drittleistungen oder das Zustandekommen etwaiger Vertragsabschlüsse.

3.2 Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Legal One enthält spezifische Funktionen, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch dem Nutzer zusteht. Ansprüche auf darüberhinausgehende Leistungen, wie Beschwerdemanagement oder Schlichtertätigkeiten, bestehen nicht und auch eine Bereitstellung spezieller Funktionen kann nicht eingefordert werden.

3.3 Das Dienstleistungsangebot von Legal One umfasst den Betrieb der digitalen Plattform nach den in diesen AGB bezeichneten Spezifikationen. Auftragsvermittlung und Datentransfer sind davon ausgeschlossen. Der funktionelle Umfang der Legal-One-Plattform ist nicht abschließend festgelegt. Es steht Legal One frei, jederzeit sein Leistungsspektrum auszubauen, einzuschränken oder in sonstiger Weise zu modifizieren. Diese Veränderungen können technischer, sprachlicher, inhaltlicher oder optischer Natur sein.

3.4 Temporär notwendige Wartungsarbeiten der Legal-One-Plattform können zu einer punktuellen Einschränkung in der Abrufbarkeit bzw. Nutzbarkeit des digitalen Angebots führen. Solche Maßnahmen werden jedoch stets verhältnismäßig benutzerfreundlich durchgeführt. Geplante Wartungsarbeiten finden in der Regel zu solchen Zeiten statt, an denen die allgemeine Nutzungsrate besonders niedrig ist. Nehmen die Wartungsmaßnahmen eine erhebliche Dauer in Anspruch, werden sie mit einem ausreichenden Vorlauf so angekündigt, dass sich der Nutzer darauf vorbereiten kann. Darüber hinaus können stets auch spontane Wartungsarbeiten erforderlich werden, wenn plötzliche, den Betriebsablauf störende Probleme auftreten und eine sofortige Beseitigung notwendig machen. In Frage kommen hier insbesondere Cyberattacken oder Viren.

3.5 Legal One garantiert keine feste Verfügbarkeit. Ausfallzeiten, die durch technische oder anderweitige Probleme infolge von höherer Gewalt oder Drittverschulden verursacht werden und die Legal One nicht zu verantworten hat, sind vom Nutzer hinzunehmen.

3.6 Legal One führt nach eigenem Ermessen Plausibilitätsprüfungen der von anderen Nutzern der Plattform kundgetanen Informationen durch. Legal One übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass sämtliche dort auftretende Nutzer identisch mit den behaupteten Personen oder die jeweiligen Eigenschaften korrekt sind. Auch eine vertragsbrüchige Verwendung der Plattform durch Dritte kann von Legal One nicht ausgeschlossen werden, sodass in einem solchen Fall analog auch keine Einstandspflicht begründet wird

3.7 Legal One entscheidet nach eigener Maßgabe, an welchem Ort der EU es das Rechenzentrum der Plattform ansiedelt.

4. Pflichten der Nutzer

4.1 Dem Nutzer der Legal-One-Plattform sind vertrags- und rechtswidrige Zweckentfremdungen untersagt. Das Wissen um die Pflichtverletzung eines anderen Nutzers ist Legal One unverzüglich an die folgende Mailadresse mitzuteilen: info@terminsvertreter.com.

4.2 Die auf der Legal-One-Plattform geteilten Inhalte und Angebote sind allumfänglich von dem jeweiligen Nutzer zu verantworten. Bei Unsicherheiten darüber, ob die Abrufbarkeit bestimmter Angebote oder Inhalte weltweit gegen gesetzliche Regelungen, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen könnte, ist der Nutzer verpflichtet, die Rechtsmäßigkeit vor der Veröffentlichung derartiger Informationen zu prüfen. Insbesondere sind hierbei Marken-, Namens- und Urheberrechte sowie der Daten- und Jugendschutz zu berücksichtigen. Legal One ist nicht verpflichtet, eine solche Rechtmäßigkeitsüberprüfung durchzuführen.

4.3 Bei jeglichen Kommunikationsvorgängen über die Plattform muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass die gängigen rechtlichen Informationspflichten erfüllt werden.

4.4 Die Legal-One-Plattform ist zweckgebunden. Die dort zur Verfügung gestellten Kommunikationswege sind ausschließlich der Kommunikation für Drittleistungen vorbehalten. Andere Drittleistungen zu bewerben oder sonstige Zuwiderhandlungen der Funktionsbestimmung sind unzulässig.

4.5 Legal One unterliegt als Betreiber und Inhaber der Plattform keiner berufsrechtlichen, sondern einzig einer vertraglichen Verschwiegenheitspflicht. Der Nutzer hat daher vor der jeweiligen Nutzungsaufnahme dafür einzustehen, dass sein Mandant den Gebrauch von Drittleistungen und die Legal-One-Dienstleistungen kennt und gestattet.

4.6 Der Nutzer darf keine unverhältnismäßige Belastung der Legal-One-Plattform hervorrufen, indem er Inhalte verwendet, welche eine Gefahr für die Integrität, Stabilität und Verfügbarkeit der Legal-One-Plattform darstellen können.

4.7 Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche auf der Legal-One-Plattform veröffentlichten Angebote und Inhalte in Form einer sich stets auf dem neuesten Stand befindlichen Sicherungskopie aufzubewahren, damit bei einem Systemausfall der Datenbestand mit geringem Aufwand schnell und flächendeckend wiederherstellbar ist.

4.8 Aktuelle Vorschriften, Hinweise und FAQ von Legal One sind vom Nutzer zu beachten.

4.9 Der Nutzer tritt sämtliche Ansprüche gegenüber Legal One ab, wenn Dritte Legal One wegen einer Pflichtverletzung des Nutzers zur Verantwortung ziehen wollen, es sei denn, der Nutzer hat nicht für die Pflichtverletzung einzustehen. Fallen Legal One Kosten für eine Rechtsverteidigung an, sind diese in angemessener Weise zu erstatten.

5. Ausschreibungen einstellen

5.1 Beim Einstellen von Ausschreibungsinhalten obliegt es der Pflicht des Nutzers, sämtliche Informationen vollständig und korrekt einzugeben bzw. zu umschreiben. Auch die passende Zuordnung der Ausschreibung in die entsprechende Kategorie liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers. Alle für die Übernahmeentscheidung fundamentalen Aspekte des Falles müssen wahrheitsgetreu mitgeteilt werden und sich auf einen konkreten Fall beziehen.

5.2 Dem Nutzer ist es untersagt, Ausschreibungen, die er auf der von Legal One betrieben Plattform veröffentlicht, parallel auf anderem Wege anzubieten. Diese Alleinstellung ist eine der wesentlichen wirtschaftlichen Fundamente der Plattformleistung von Legal One.

5.3 Offene Ausschreibungen, die noch keine finale Annahme erhalten haben, können vom Nutzer selbstständig gelöscht und bei Bedarf später erneut eingestellt werden.

6. Bewertungssystem

6.1 Eine wesentliche Maßnahme der Qualitätssicherung und -kontrolle sowie zugleich eine Missbrauchsbarriere der Legal-One-Plattform ist das integrierte Bewertungssystem. Nutzer sind nach Abwicklung einer Legal-One-Dienstleistung verpflichtet, die Leistung des Leistungserbringers zu bewerten. Diese Einschätzungen dienen der Vollständigkeit des Bewertungssystems. Sie müssen korrekt sein und eine konkrete Legal-One-Dienstleistung betreffen. Individuelle Eingaben bei diesen Bewertungen dürfen weder ehr- noch rechtsverletzend und müssen Folge einer hinreichenden Tatsachengrundlage sein.

6.2 Die auf diese Weise erzielten Bewertungen dienen in erster Linie der internen Auswertung von Legal One. Wird bei den Leistungen eines Nutzers eine unterdurchschnittliche Qualität ermittelt, werden Verbesserungsvorschläge unterbreitet, um die Defizite zu identifizieren und schließlich zu beheben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Bewertungen auf der Plattform selbst, beispielsweise in Form einer Zusammenfassung der Ergebnisse, für alle Nutzer zugänglich zu machen.

6.3 Nutzern ist es untersagt, sich selbst zu bewerten oder Dritte für Bewertungen zu beauftragen.

7. Vergütung, Rechnungsstellung, Einzugsermächtigung

7.1 Die jeweils aktuellen Preisangaben bestimmen die Vergütungen für die Dienstleitungen von Legal One. Ist die Zahlung von Vergütungen für Legal-One-Dienstleistungen an den Eintritt eines bestimmten Ereignisses gebunden, tritt die Fälligkeit der Vergütung mit dem Eintritt des bei der Preisangabe bestimmten Ereignisses ein und muss nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden.

7.2 Ergibt sich die Vergütung für Legal One aus einem Prozentsatz der Vergütung, die auf eine vermittelte Leistung entfällt (sogenannte Vergütungsbasis), so ist das Entstehen des Anspruchs auf Vergütung für die Plattformleistung nicht erst an den Erhalt der Vergütung durch den Nutzer für die vermittelte Leistung gebunden. Vor Festlegung des prozentualen Anteils erfolgt kein Abzug von der Vergütungsbasis gemäß Gebührenmodell. Insbesondere werden folglich Skonti, Rabatte, sonstige Kosten oder Preisnachlässe, die von den Nutzern vereinbart wurden, nicht wertmindernd bei der Vergütungsbasis berücksichtigt. Bei einer Umgehung oder treuwidrigen Vereitelung des Ereignisses durch den Nutzer, welches zur Auszahlung der Vergütung führen würde, wird dieser gesamtschuldnerisch zur Zahlung der vereitelten Vergütung an Legal One verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche werden davon nicht beeinflusst.

7.3 Wurde nach einer Leistungsvermittlung die entsprechende Legal-One-Dienstleistung nicht erbracht, weil beispielsweise der Termin nicht stattfand, hat der Nutzer Legal One davon in Kenntnis zu setzen. Legal One ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Wurde Legal One erst nach Eintreffen des Terminvertreters von dem Terminausfall unterrichtet, wird die Zahlungsverpflichtung nicht durch die Gegenleistungspflicht aufgehoben. Die Vergütung von Legal One muss also dennoch stattfinden.

7.4 Die von Legal One ausgestellte Rechnung entspricht den steuerlichen Richtlinien und wird per E-Mail versandt.

7.5 Sollte ein Nutzer Einwendungen gegen von Legal One ausgestellte Rechnungen erheben, müssen diese spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Ein Fristversäumnis führt zum Ausschluss des Nutzers, es sei denn, der Nutzer kann plausibel belegen, dass er für die nicht rechtzeitige Mitteilung nicht verantwortlich ist. Die Möglichkeit der Ausschlusswirkung wird dem Nutzer in seinen Rechnungen von Legal One kenntlich gemacht.

7.6 Die Vergütung von Legal One kann durch Erteilung einer Einzugsermächtigung durch den Nutzer stattfinden. Mindestens fünf Werktage vor dem Einzug des offenen Rechnungsbetrages übersendet Legal One die entsprechende Rechnung an den Nutzer. Bei einem Fehlversuch des Forderungseinzuges ist der Nutzer verpflichtet, bei Legal One für die dabei verursachten Mehrkosten aufzukommen, es sei denn, der Nutzer kann nachweisen, dass er für den Fehlversuch nicht verantwortlich ist. Bei der Pauschalisierung des Mehrkostenaufwandes infolge des Fehlversuchs zum Forderungseinzug, ist für den möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich geringerer oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.

7.7 Bei einem Vergütungsverzug darf Legal One Mahnkosten in Höhe von € 3,50 erheben, es sei denn, der Nutzer hat nachweislich nicht für das Fristversäumnis einzustehen. Bei der Pauschalisierung des Mahnkostenaufwandes infolge des Fristversäumnisses, ist für den möglichen Nachweis irrelevant, ob überhaupt ein Schaden, ein deutlich geringerer oder ein erheblich höherer Schaden hervorgerufen wurde.

7.8 Sämtliche Kostenpositionen, namentlich alle Vergütungen oder Preise, die in der Gebührenordnung, in Angeboten oder Preistabellen enthalten sind, gelten zuzüglich der Umsatzsteuer.

7.9 Die Abrechnung der Drittleistungen erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern selbst.

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Die nachfolgenden Vorschriften zur Haftungsbeschränkung von Legal One beziehen sich auf jegliche Schadenersatzansprüche und Haftungsfragen, unabhängig vom ursächlichen Rechtsgrund (unter anderem Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, Pflichtverletzung, Leistungshindernis, unerlaubte Handlung), mit Ausnahme von:

a) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus Beeinträchtigungen von Leben, Körper und Gesundheit entstehen.

b) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer durch arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Legal One oder infolge Nichtvorhandenseins einer Beschaffenheit, für welche Legal One einzustehen hat, entstehen.

c) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltensweisen von Legal One, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen.

d) Rechten und Ansprüchen, die dem Nutzer aus den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes entstehen.

Auf diese vorstehenden Fälle sind die gesetzlichen Regelungen anzuwenden.

8.2 Der Haftungsumfang von Legal One umfasst bei fahrlässiger Schadensverursachung nur die Verletzung fundamentaler so genannter Kardinalspflichten. Dabei handelt es sich um Pflichten, die für die Verwirklichung des Vertragszwecks maßgeblich sind und auf deren Realisierung der Vertragspartner vertrauen darf. Bei einer Zuwiderhandlung dieser Obliegenheiten muss Legal One nur beschränkt für den Schaden haften und ihn ersetzen, der typisch und bei Abschluss des Vertrages für Legal One vorhersehbar ist. Fälle von leichter und einfach fahrlässiger Schadensverursachung sind aus dem Haftungsumfang von Legal One ausgeschlossen.

8.3 Legal One übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung für Fehler, die bereits beim Vertragsabschluss von mietrechtlichen und ähnlichen Nutzungsverträgen vorhanden waren.

8.4 Legal One garantiert eine kostenfreie allgemeine Erreichbarkeit der Plattform. Störungen der Verfügbarkeit sind nicht Teil des Haftungsumfangs von Legal One. Nutzer, bei denen eine eingeschränkte bzw. nicht vorhandene Erreichbarkeit einen Vertragsschluss beeinflusst, indem beispielsweise die Einstellung einer Ausschreibung verhindert wird, können gegenüber Legal One keinerlei Ansprüche geltend machen.

9. Laufzeit, Kündigung, Löschung, Sperrung und andere Maßnahmen

9.1 Die Kündigungsfrist für den unbefristeten Nutzungsvertrag beläuft sich sowohl für den Nutzer als auch für Legal One auf sieben Tage. Das Kündigungsschreiben des Nutzers kann schriftlich oder per E-Mail an info@terminsvertreter.com.de erfolgen.

9.2 Begründet sich bei Legal One der Verdacht auf Verletzungen der Pflichten durch den Nutzer, indem unter anderem Dritte Anhaltspunkte dafür hervorbringen, setzt Legal One den betreffenden Nutzer hiervon in Kenntnis. Legal One steht es frei, dem Nutzer eine verhältnismäßige Frist zu setzen, innerhalb derer dieser Stellung zu den Vorwürfen beziehen kann. Diese Frist kann bei besonderer Dringlichkeit auf wenige Stunden festgesetzt werden.

9.3 Legal One ist berechtigt, die folgenden Maßnahmen einzuleiten, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen, die auf eine aktuelle oder vergangene Pflichtverletzung eines Nutzers, zum Beispiel in Form von wahrheitswidrigen Kontaktdaten und Qualifikationen, einer Schädigung der anderen Nutzer oder Nichtbezahlung fälliger Rechnungen, hindeuten:

a) Löschung vereinzelter Ausschreibungen und Inhalte, wie Bewertungen, des Nutzers von der Plattform, die durch Legal One betrieben wird.

b) Einschränkungen hinsichtlich der vollumfänglichen Nutzbarkeit der Legal-One-Plattform für den jeweiligen Nutzer.

c) Sperrung des Nutzers.

Die Entscheidung zur jeweiligen Maßnahme ist an die Betriebserfordernisse der Legal-One-Plattform ebenso geknüpft wie an spezielle Haftungsrisiken, berechtigte Interessen betreffender Anspruchsteller und des Nutzers. Wesentliche Punkte, die dabei Berücksichtigung finden, sind das Verschulden des Nutzers, das Gewicht der Pflichtverletzung, Risiken sowie die Stellungnahme des Nutzers.

9.4 Wurde ein Nutzer einmal gesperrt, ist es ihm untersagt, ein anderes Profil anzulegen oder sich unter neuem Namen bei Legal One zu registrieren.

9.5 Ausschreibungen und Inhalte verbleiben so lange in dem aktuellen Zustand, bis der Vertrag endet. Der Nutzer kann diese einsehen und unter Umständen mittels des Browsers speichern und ausdrucken. Bei Vertragsende obliegt es der Entscheidung von Legal One, die betreffenden Daten zu löschen. Ebenso ist Legal One dazu berechtigt, auch nach Vertragsende Inhalte des Nutzers zu speichern und beispielsweise in Form von Bewertungen zu nutzen, es sei denn, der Nutzer kann berechtigte Interessen geltend machen, die dem entgegenstehen.

9.6 Ein in Aussicht gestelltes Vertragsende befreit die Parteien nicht von der Pflicht, sämtliche vertraglich vereinbarte Drittleistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Entsprechend fallen bis zum Vertragsende Vergütungsansprüche der Legal One an. Legal One steht es frei, beim Zugang der Kündigungsmitteilung, offene Ausschreibungen des Kündigenden für Drittleistungen zu löschen.

10. Vertragsübernahme durch Dritte

Unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ist es Legal One gestattet, sämtliche Rechte und Pflichten, die aus dem Nutzungsvertrag hervorgehen, ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Dem Nutzer steht dann die Möglichkeit offen, spätestens drei Wochen nach Bekanntwerden dieser Übernahme binnen vier Werktagen zu kündigen.

11. Besondere Bedingungen der Terminvertretung

11.1 Abschluss der Vereinbarung

11.1.1 In Form von Ausschreibungen ist es Nutzern auf der von Legal One betriebenen Plattform möglich, Gerichts- oder Ortstermine und sonstige Leistungen, namentlich die Akteneinsicht, durch entsprechende Einstellungen zum Angebot anzubieten. Hierbei gelten, wenn nicht auf abweichende Bestimmungen verwiesen wird, die in Abschnitt 11.4 benannten Regelvorschriften.

11.1.2 Der Nutzer, der eine Ausschreibung in die Plattform einstellt, gewährleistet für den Zeitraum, innerhalb dessen die Ausschreibung auf der Legal-One-Plattform veröffentlicht ist, dass derselbe Termin nur dort und nicht auch anderweitig Dritten angeboten wird.

11.1.3 Einem bei Legal One registrierten Nutzer ist es untersagt, seine Tätigkeiten als Terminvertreter für Ausschreibende außerhalb der Legal-One-Plattform auszuüben, zu denen der Kontakt überhaupt erst durch die Dienstleistungen der Legal One zustande kam. Bei einer Umgehung der Legal-One-Plattform muss der Terminvertreter eine entsprechende Vergütung an Legal One zahlen.

11.1.4 Nutzer der Plattform werden automatisch von Legal One über die Ausschreibung in Kenntnis gesetzt. Ein interner Vergabealgorithmus verarbeitet dabei die vom Nutzer im Profil spezifizierten Vorgaben. Ein einzelner Nutzer kann eine Benachrichtigung nicht einfordern.

11.1.5 Die Entstehung eines Vertrages ist an die Annahme einer Ausschreibung durch einen Nutzer geknüpft. Dafür ist auf der Plattform eine Terminannahme durch Mausklick zu bestätigen. Anschließend ergeht an beide Vertragsparteien eine elektronisch versandte Mitteilung, die weitere Kommunikationsinformationen des Vertragspartners vermittelt.

11.2 Besondere Nutzer-Pflichten

11.2.1 Mit der Annahme einer Ausschreibung erklärt der Nutzer konkludent, sämtliche benannten Anforderungen, namentlich die gewünschte Tätigkeitsspezialisierung oder die Fachanwaltschaft, zu gewähren. Die Ausübung der Leistungen unterliegt beim Terminvertreter den berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten, was insbesondere die rechtzeitige Wahrnehmung des Termins, die Vorbereitungsmaßnahmen sowie die Dokumentationspflicht betrifft. Die vom Auftraggeber kenntlich gemachten Vorgaben sind zu berücksichtigen, sodass es einem Terminvertreter nicht gestattet ist, ohne vorherige ausdrückliche Weisung, Vergleiche unwiderruflich abzuschließen, Rechtsmittel zurückzunehmen oder Anerkenntnisse abzugeben.

11.2.2 Der Nutzer, der die Ausschreibung einstellt, hat für die Einhaltung seiner berufsrechtlichen Sorgfaltspflichten Sorge zu tragen. Dazu gehören vor allem die Einholung erforderlicher Einwilligungen durch den Mandanten, die Eignungsprüfung des Vertreters für den Fall sowie die rechtzeitige Inanspruchnahme des Terminvertreters. Dem ausschreibenden Nutzer wird nicht versichert, dass seine Ausschreibung angenommen wird.

11.3 Bestimmung des Leistungsinhalts und der Abrechnung

11.3.1 Die Terminvertretung unterliegt dem rechtsbindenden Legal-One-Gebührenmodell. Änderungen oder Neustrukturierungen dieser Verordnung mit zukünftiger Wirkung sind von Legal One jederzeit statthaft durchführbar. Legal One behält sich vor, Funktionsweisen zu integrieren, die es Nutzern ermöglichen, in Preisverhandlungen zu treten.

11.3.2 Die Vertragsparteien müssen nicht strikt den Vorschriften der Leistungserbringung folgen. Es ist ihnen gestattet, darüberhinausgehende Vereinbarungen zu treffen. Unzulässig sind jedoch stets nachträgliche Verringerungen oder Kürzungen der nach dem Gebührenmodell entstandenen Gebühren, insbesondere durch Rückzahlungen, Preisnachlässe oder Neutralleistungen. Nachträgliche Erhöhungen der zwischen den Nutzern vereinbarten Vergütung für die Terminsvertretung sind jedoch über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung gestellte Funktion möglich.

11.3.3 Die Art und Fälligkeit der Abrechnung beauftragter Terminsvertreter wird durch den ausschreibenden Nutzer in den Accounteinstellungen festgelegt. Zur Verfügung steht die Abrechnung zwischen den Nutzern durch Rechnungslegung seitens des Leistungserbringers (Terminvertreter) oder als Gutschrift i.S.v. § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG durch den Leistungsempfänger (ausschreibender Nutzer). Per Gutschrift abzurechnende Termine sowie besondere Fälligkeitsvoraussetzungen (z.B. Zurverfügungstellung eines ordnungsgemäßen Terminberichts) werden in der Detailansicht des Termins als solche gekennzeichnet. Durch das Absenden der Bewerbung stimmt der Bewerber den Abrechnungsmodalitäten der ausschreibenden Kanzlei zu. Um anderen Nutzern die Abrechnung per Gutschrift zu ermöglichen, werden von den Nutzern durch Legal One folgende Daten erhoben, gespeichert und im Falle der Abrechnung im Gutschriftverfahren an den ausschreibenden Nutzer weitergegeben:

  • IBAN, BIC und Kontoinhaber des Nutzers,
  • Steuernummer bzw. USt-ID des Nutzers und
  • Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch den Nutzer ja / nein.

Die Nutzer verpflichten sich, diese Angaben stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die Teilnahme an Terminen, die per Gutschriftverfahren abgerechnet werden, ist weiterhin möglich. Die Auszahlung geschieht erst nach Hinterlegung der vorbezeichneten Daten.

11.4. Regelbedingungen

11.4.1 Interessenkonflikte, die dem Terminvertreter aus einem Mandat entstehen, führen zur Unwirksamkeit des Vertrages. Außerdem ist der Terminvertreter verpflichtet, von etwaigen Kollisionen dieser Art unverzüglich Bericht zu erstatten.

11.4.2 Die ausgeschriebene Tätigkeit der Terminvertretung unterliegt den Nettopreisen und Aufpreisen des Legal-One-Gebührenmodells zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das vom ausschreibenden Nutzer errechnete Pauschalhonorar beinhaltet die Erstellung und Vermittlung eines Terminberichts, wobei Reise-, Kommunikations-, Kopie-, Portokosten und Ähnliches nicht erstattet werden.

11.4.3 Ist ein Terminvertreter aufgrund bestimmter Verhinderungen außerstande, den Termin wahrzunehmen, hat er die Pflicht, dies dem Auftraggeber unverzüglich zu melden.

11.4.4 Bestimmt das Gericht die Aufhebung eines Termins, entfällt für den Terminvertreter der vereinbarte Vergütungsanspruch, wenn er rechtzeitig von der Terminaufhebung unterrichtet wurde, sodass keine Anreise zu dem Termin stattfand.

11.4.5 Das ausgeschriebene Pauschalhonorar begleicht die Wahrnehmung des Termins und deckt keine Folgetermine ab. In der Ausschreibung können jedoch weiterführende Vergütungsvereinbarungen für Folgetermine benannt werden.

11.4.6 Es ist den Parteien nicht möglich, bereits vereinbarte Terminvertretungen grundlos aufzuheben. Eine entsprechende Kündigung der Verpflichtung zur Terminvertretung kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen.

12. Besondere Bedingungen für die Zurverfügungstellung von Dokumenten

12.1 Dokumentenaustausch

12.1.1 Legal One bietet den Nutzern auf der Plattform von terminsvertreter.com die Möglichkeit zum Dokumentenaustausch. Die Teilnahme der Nutzer an diesem System ist freiwillig. Hierzu richtet Legal One die Plattform auf einem leistungsfähigen und sicheren Server ein.

12.1.2 Ab der Terminsvergabe hat der ausschreibende Nutzer die Möglichkeit, auf dem für ihn von Legal One eingerichteten virtuelle Datenserver Daten abzulegen, auf die er und der Nutzer, der die Ausschreibung angenommen hat, zugreifen können.

12.1.3 Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten müssen vom ausschreibenden Nutzer freigegeben werden. Dies kann manuell oder automatisiert erfolgen. Erfolgt keine manuelle Freigabe werden hochgeladene Daten in Abhängigkeit von der Zeitspanne bis zum Termin automatisch freigegeben (zwischen 30 Minuten und 24 Stunden nach dem Hochladen).

12.1.4 Der andere Nutzer wird automatisch per E-Mail informiert, wenn neue Daten hochgeladen und für ihn freigegeben wurden. Auf Wunsch kann der ausschreibende Nutzer per E-Mail darüber informiert werden, wenn der Terminsvertreter die Daten angesehen bzw. heruntergeladen hat.

12.1.5 Der Nutzer, der die jeweilige Datei hochgeladen hat, kann diese jederzeit löschen oder überschreiben.

12.1.6 Sollten bis 7 Tage vor dem Termin noch keine Daten von dem ausschreibenden Nutzer hochgeladen worden sein, wird das System ihn automatisch hieran durch Versand einer E-Mail informieren.

12.1.7 Der Terminsvertreter hat ab 4 Tage vor dem Termin die Möglichkeit, beim ausschreibenden Nutzer Daten für die Terminsvertretung anzufordern, wenn bis dahin noch keine zur Verfügung gestellt worden sind.

12.1.8 Der Nutzer, der einen ausgeschriebenen Termin wahrgenommen hat, kann im Anschluss hieran zur Terminserläuterung für den ausschreibenden Nutzer Dokumente über die Plattform von terminsvertreter.com zur Verfügung stellen. Die Freigabe der Dokumente für den ausschreibenden Nutzer erfolgt automatisch mit dem Hochladen. Die Dokumente werden 14 Tage nach der Übersendung des Terminsvertreterberichts gelöscht.

12.2 Pflichten von Legal One und Umfang der Leistungen

12.2.1 Legal One schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung – aktuell über einen Amazon S3-Server in Deutschland. Sie trifft hinsichtlich der übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung von den Nutzern zur Plattform.

12.2.2 Für die Beachtung etwaiger Aufbewahrungsfristen sind die jeweiligen Nutzer verantwortlich. Die zur Verfügung gestellten Daten werden 14 Tage nach dem Termin automatisch vom System gelöscht. Die Daten können jederzeit früher manuell vom Dateninhaber gelöscht werden.

12.3 Datenschutz, -sicherheit und -sicherung

12.3.1 Legal One verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, soweit dies für die Durchführung der Zurverfügungstellung von Dokumenten notwendig ist. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass die über die Plattform zur Verfügung gestellten Daten von Legal One gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden, soweit dies unter Abwägung der berechtigten Interessen der Nutzerbelange und der Vertragszwecks erforderlich ist.

12.3.2 Soweit der ausschreibende Nutzer durch die Zurverfügungstellung von Dokumenten personenbezogene Daten verarbeitet, ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der anwaltlichen Verschwiegenheit verantwortlich. Legal One verarbeitet die von Seiten der Nutzer bereitgestellten bzw. übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des ausschreibenden Nutzers (Freigabe). Legal One übernimmt keinerlei Haftung, wenn personenbezogene Daten eines Betroffenen, die auf der Plattform hochgeladen worden sind, von Dritten missbraucht werden und der Betroffene hierdurch Schäden in seinem Ansehen seiner sozialen und/oder physischen Existenz erleidet (z.B. Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Gesundheit einer Person, etwa durch Preisgabe von Daten eines verdeckten Ermittlers oder eines Zeugen; (erhebliche) Beeinträchtigungen der gesellschaftsrechtlichen Stellung und/oder der wirtschaftlichen Verhältnisse, etwa durch Preisgabe von Daten über Vertragsbeziehungen, Einkommen, Sozialleistungen, Ordnungswidrigkeiten, Straftaten, dienstliche Beurteilungen, Insolvenzen, Pfändungen, Schulden, psychologisch-medizinische Untersuchungsergebnisse, Unterbringung in Anstalten etc.).

12.3.3 Legal One selbst übernimmt keine Sicherung der zur Verfügung gestellten Daten. Auf die Datensicherung des den Server betreibenden Unternehmens hat Legal One keinen Einfluss. Die Nutzer haben daher selbst eine Sicherung der Daten sicherzustellen.

12.4 Einwilligung der Betroffenen

12.4.1 Soweit der ausschreibende Nutzer dem Terminsvertreter den Zugang zu Dokumenten eröffnet, obliegt es ihm, den Terminsvertreter zum sicheren Umgang mit den Daten anzuhalten. Da beim Hochladen von Schriftstücken oder Dateien in der Regel personenbezogene Daten der Mandanten als Betroffene verarbeitet werden, empfiehlt Legal One dem ausschreibenden Nutzer, sich vom Betroffenen die schriftliche Einwilligung erteilen zu lassen.

12.4.2 Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass sie sicher mit den Zugangsdaten umgehen, die den Zugang zur Plattform und damit den hochgeladenen Dateien eröffnen.

12.5 Sperrung / Löschung von Daten

12.5.1 Wird von Dritten (z.B. Mandanten) oder einer Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben die Sperrung des Zugangs oder die Löschung von auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten oder auch einzelner Dokumente verlangt, so ist Legal One nach billigem Ermessen berechtigt, den Zugang zu sperren oder zu löschen.

12.5.2 Legal One ist zur Sperrung berechtigt, wenn ein Nutzer dies unter Angabe der Zugangsdaten schriftlich verlangt, dies zur Verhinderung des Missbrauchs oder zur Abwehr eines Angriffs auf die IT-Sicherheit der Plattform dringend erforderlich und geeignet ist oder die Vertragszeit abgelaufen ist. Die Sperrung mit bei Entfallen dies sie berechtigten Grundes aufgehoben.

12.5.3 Legal One ist zur Löschung der zur Verfügung gestellten Dokumente berechtigt, wenn die Vertragszeit abgelaufen ist, dies behördlich angeordnet wird, der ausschreibende Nutzer dies manuell im System veranlasst, der ausschreibende Nutzer dies unter Angabe der Zugangsdaten schriftlich verlangt, 14 Tage nach Beendigung des ausgeschriebenen Termins, ein Dritter hierauf einen rechtskräftigen Anspruch hat aus wichtigem Grund unter Abwägung der Interessen von Legal One und der beteiligten Nutzer. Die Löschung soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn eine Sperrung des mit der Löschung bezweckten Erfolgs nicht ausreichend ist; dies gilt nicht für die automatische Löschung 14 Tage nach Beendigung des ausgeschriebenen Termins sowie die manuelle Löschung durch den ausschreibenden Nutzer und sein schriftliches Verlangen gegenüber Legal One.

13. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Die aktuell gültige Version der von Legal One festgelegten AGB finden sich auf der Plattform wieder. Archivierende Aufgaben übernimmt Legal One nicht, sodass keine Zustellung verjährter AGB angefordert werden kann.

13.2 Treten Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Kosten bzw. Gebühren infolge von hoheitlichen Urteilen in Kraft, ist es Legal One gestattet, ab dem Zeitpunkt der Bestimmung die Höhe der Entgelte entsprechend der Änderung zukünftig durch eine einseitige Erklärung anzugleichen.

13.3 Erfolgt eine Erhöhung sonstiger, nicht in 13.2 genannter Kosten, ist Legal One berechtigt, ab dem Zeitpunkt der Änderung die Entgelte in der Höhe des Preisanstieges für die Zukunft gemäß der Bestimmung aus 13.6 anzupassen, vorausgesetzt die Änderung verschiebt beim Verhältnis von Leistung und Gegenleistung das Gleichgewicht nicht erheblich zum Nachteil des Nutzers. Eine solche Anpassung findet beispielsweise statt, wenn Dritte, die Vorleistungen erbringen müssen, um von Legal One die vertraglich zugesicherten Leistungen zu erhalten, ihre Preise erhöhen.

13.4 Unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung und der Pflicht Benachteiligungen des Nutzers zu vermeiden, ist es Legal One bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die Leistungsbereiche gemäß Ziffer 13.6 zu ändern. Als triftiger Grund kommen technische Neuentwicklungen in Frage, die auf die geschuldeten Leistungen anwendbar sind. Ebenso können Änderungen im Leistungsrepertoire von Dritten, die für Legal One in Vorleistung treten, um wiederum Leistungen zu erhalten, einen solchen triftigen Grund darstellen.

13.5 Legal One steht es unter der Prämisse, die Vertragsposition des Nutzers dadurch nicht zu dessen Ungunsten zu beeinflussen, frei, die vorliegenden AGB zu ändern/aktualisieren. Die Vorschriften, die grundlegende Bedeutung entfalten, beispielsweise hinsichtlich Laufzeit und Haftung, müssen im Wesenskern unverändert bleiben. Außerdem muss eine solche Modifizierung der Angleichung an spezifische Entwicklungen dienen, welche beim Schließen des Vertrages nicht vorhersehbar waren und deren nicht vorgenommene Integrierung das Gleichgewicht der Vertragsverhältnisse deutlich beeinträchtigen würde. Zusätzlich können Änderungen oder Erweiterungen der AGB dadurch begründet werden, dass diese Maßnahme solche Probleme bei der Vertragsdurchführung zu beseitigen in der Lage ist, die durch Regelungslücken entstanden sind, welche erst nach Vertragsschluss aufgetreten sind.

13.6 Legal One ist verpflichtet, derlei Modifizierungen der AGB ihren Nutzern spätestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten der Neuerungen per E-Mail mitzuteilen. In dem Ausbleiben eines schriftlichen Widerspruchs per E-Mail innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der E-Mail, liegt eine konkludente Annahme der geänderten AGB. Diese Widerspruchsfrist wird in der E-Mail, in welcher Legal One ihre Nutzer über die Änderungen informiert, gesondert ausgewiesen. Ein Widerspruch des Nutzers innerhalb der benannten Frist lässt die vorherigen AGB für den Vertrag des betreffenden Nutzers unberührt.

13.7 Eine Inanspruchnahme des Zurückbehaltungsrechts oder eine Aufrechnung kann der Nutzer nur dann verlangen, wenn die Gegenforderungen entweder rechtskräftig festgestellt oder von Legal One nicht bestritten werden.

13.9 Die gänzliche oder teilweise Rechtsunwirksamkeit und/oder Undurchführbarkeit sowie der nachträgliche Verlust der Rechtswirksamkeit und/oder Durchführbarkeit einzelner Bestandteile der AGB oder des Nutzungsvertrages beeinflussen nicht die Gültigkeit der übrigen Vorschriften der AGB oder des Nutzungsvertrages.

13.10 Sämtliche Rechtsverhältnisse, auf deren Grundlage diese AGB beruhen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen der Bestimmungen, die eine Anwendung ausländischen Rechts oder des CISG vorsehen.

13.11 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand. In folgenden Fällen gilt Berlin außerdem als ausschließlicher Gerichtsstand:

a) Der Nutzer hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland.

b) Nach Vertragsschluss hat der Nutzer seinen Geschäftssitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt.

c) Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Nutzers sind unbekannt.

– Ende –

Stand: August 2022