Werbeangebote zur kostenlosen Erstberatung finden sich noch immer wie Sand am Meer. Doch was gilt es bei den Kosten für eine Erstberatung als Anwalt zu beachten? Wie hoch darf die Erstberatungsgebühr gemäß RVG ausfallen? Und ist die unentgeltliche Beratung vielleicht doch gestattet?
![Wie hoch sind die bei einem Anwalt entstehenden Kosten für eine Erstberatung?](https://www.terminsvertreter.com/ratgeber/wp-content/uploads/anwalt-kosten-erstberatung.jpg)
Inhaltsverzeichnis
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Ein anwaltliches Erstberatungsgespräch dient in aller Regel der ersten Einschätzung der Sachlage und einer allgemeinen Betrachtung möglicher Vorgehensweisen. Dabei lassen sich in einem entsprechenden Erstgespräch nicht alle juristischen Fragen abschließend klären. Die Hilfesuchenden erhalten lediglich eine pauschale mündliche Auskunft oder einen mündlichen Rat.
Nach diesem sollen sie angemessen entscheiden können, ob die Beauftragung eines Anwaltes für sie infrage kommt. Der eher auf Allgemeinheit abzielende Charakter soll sich dabei auch in den Kosten für den Anwalt bei einer Erstberatung niederschlagen, da der Aufwand in der Regel vergleichsweise gering ausfällt.
Die für die Erstberatung bei einem Anwalt anfallenden Kosten richten sich maßgeblich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses deckelt die Gebühr für Verbraucher nach oben hin.
Die für eine Erstberatung beim Anwalt entstehenden Kosten können ggf. auch durch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung seitens des Mandanten übernommen werden.
Dürfen Sie auf die Anwaltskosten für die Erstberatung auch verzichten?
![Erstes Beratungsgespräch: Muss ein Anwalt zwingend seine Kosten in Rechnung stellen?](https://www.terminsvertreter.com/ratgeber/wp-content/uploads/erstes-beratungsgespraech-anwalt-kosten.jpg)
Grundsätzlich ist eine unentgeltliche Tätigkeit für Anwälte nicht gestattet. Ist nicht auf eine Kostenvereinbarung hingewirkt worden, müssen Anwälte sich bei der Inrechnungstellung ihrer Gebühren zwangsläufig an den Vorgaben des RVG orientieren. Diese dürfen für gewöhnlich nicht unterschritten werden (§ 49b BRAO). Aber: Eine kostenlose Erstberatung ist gemäß Bundesgerichtshof dennoch zulässig.
In einem Urteil des BGH vom 20.07.2017 [Az.: AnwZ (Brfg) 42/16] betonte dieser zwar seine Auffassung, dass ein Anwalt auch bei Erstberatung Kosten im Rahmen einer Gebührenvereinbarung geltend machen sollte, aber die Unterschreitung einer Mindestgebühr wäre im Falle der Erstberatung nicht möglich.
Bei einer entsprechenden Werbung darf der betreffende Anwalt tatsächlich keine Kosten für die Erstberatung in Rechnung stellen. Eine Sanktionierung wäre etwa denkbar, wenn dieser dennoch gegenüber der Rechtsschutzversicherung die für die Erstberatung beim Anwalt entstandenen Kosten abrechnet oder aber nur im Falle der Bewilligung von Beratungshilfe keine Zahlung von seinem Mandanten verlangt.
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