Ein Kostenfestsetzungsverfahren soll dazu dienen, einen vollstreckbaren Titel über die entstandenen und zu entrichtenden Kosten eines Verfahrens zu erlangen. Erfasst sind dabei im Kostenfestsetzungsantrag neben den Gerichtskosten auch die der jeweiligen Partei entstandenen außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, gemachten Auslagen sowie ggf. entstandene Gebühren eines Terminsvertreters). Mehr zum Ablauf des Verfahrens und Antrag auf Kostenfestsetzung erfahren Sie im Folgenden.
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Kostenfestsetzung für Terminsvertreter Kostenfestsetzungsantrag Kostenfestsetzungsverfahren
Inhaltsverzeichnis
Erster Schritt nach Abschluss des Verfahrens: Kostenfestsetzungsantrag stellen
Nach Abschluss eines Verfahrens können sich gegen den Prozessgegner oder auch gegen den eigenen Mandanten Ansprüche auf Kostenerstattung ergeben. Ein gerichtlich erwirkter Kostenfestsetzungsbeschluss dient dann als vollstreckbarer Titel, mit dem bei Zahlungsverweigerung sogar Pfändungen veranlasst werden können. Die Kostenfestsetzung muss dabei nicht zwangsläufig erfolgen und stellt vor allem gegenüber dem eigenen Mandanten eher eine Ausnahme dar.
Der Weg zur abschließenden Kostenfestsetzung führt zunächst natürlich über einen entsprechenden Antrag, den Sie vor dem zuständigen Gericht einbringen. In diesem sind Ihre gemachten Auslagen, angefallenen Gebühren sowie der angesetzte Streitwert zu benennen.
Auch ein zusätzlich beauftragter Terminsvertreter kann bei der Kostenfestsetzung berücksichtigt werden. Wichtig hierbei: Es muss ein Nachweis über die entstandenen Terminsvertreterkosten vorhanden sein (Rechnung), der dem Antrag als Beleg entsprechend beizufügen ist.
Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster für einen Antrag auf Kostenfestsetzung zur Verfügung, den Sie an Ihre Bedürfnisse jedoch jeweils anpassen sollten. Übernehmen Sie unsere Vorlage nicht ungeprüft. Wir übernehmen keinerlei Garantie für Richtigkeit und Rechtswirksamkeit.
[Anschrift/Kopfbogen des beantragenden Anwalts]
[Ort, Datum]
An das Amtsgericht [XYZ]
[Anschrift des AGs]
Antrag auf Kostenfestsetzung
In dem Rechtsstreit
[Partei A]./.[Partei B]
-Aktenzeichen: [Geschäftszeichen des Gerichts]-
wird beantragt,
die nachstehenden Kosten nach §§ 103, 104, 106 ZPO festzusetzen/auszugleichen:
1. Von mir gezahlte Gerichtskosten
2. Außergerichtliche Kosten [Anwaltskosten usf.]
Gesamt
… EUR
… EUR
… EUR
Zudem wird um die Verzinsung des Gesamtbetrages in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Antragseingang gebeten.
Des Weiteren wird beantragt,
mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu übersenden.
[Unterschrift Rechtsanwalt]
Über die entstandenen und benannten Kosten sind entsprechende Belege dem Antrag auf Kostenfestsetzung beizufügen.
Vollstreckbarer Kostenfestsetzungsbeschluss für die Durchsetzung der Ansprüche
Nach Prüfung und Anerkennung der Ihnen entstandenen Kosten stellt das Gericht einen entsprechenden Beschluss über die Kostenfestsetzung aus. Dieser basiert auf der gerichtlichen Kostengrundentscheidung. Beim Kostenfestsetzungsbeschluss handelt es sich um einen vollstreckbaren Titel (§ 794-I-2 ZPO), den Sie gegen die Anspruchsgegner (Antragsgegenseite oder eigener Mandantschaft) durchsetzen können.
Zuständig für das Kostenfestsetzungsverfahren und die Ausstellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ist der Rechtspfleger des zuständigen Gerichts. Dieser erstellt einen entsprechenden Titel auf Grundlage eines gerichtlichen Urteils, das die Kostenfestsetzung gegen einen oder beide Parteien begründet (Kostengrundentscheidung).
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