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Kostenfestsetzungsbeschluss – mögliche Rechtsmittel und Maßnahmen

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 10. April 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Eine der letzten Entscheidungen, die in einem streitigen zivilrechtlichen Gerichtsverfahren getroffen werden, ist der Kostenfestsetzungsbeschluss. Durch diesen Beschluss legt das Gericht auf vollstreckbare Weise fest, welche Partei welche Kosten zu tragen hat.

Doch welche Möglichkeiten haben Sie, ein Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss anzubringen? Kann auch befristete Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt werden? Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema.

Was sollten Sie bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss beachten?
Was sollten Sie bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss beachten?

Inhaltsverzeichnis

  • Was ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss?
  • Kostenfestsetzungsbeschluss – Rechtsmittel, um dagegen vorzugehen
    • Welche Frist ist einzuhalten?
  • Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss – ein Muster

Was ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss?

In einem Zivilprozess ist es grundsätzlich so, dass die Partei, der Recht gegeben wird, ihre Kosten von der anderen Partei erstattet bekommt. Der „Verlierer“ übernimmt auch die ansonsten entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

Komplizierter wird es, wenn beiden Parteien eine Teilschuld zukommt. In beiden Fällen ist aber ein gerichtlicher Beschluss nötig, damit die Ansprüche durchsetzbar sind und von den Parteien auch eingefordert werden können. Dies ist der Kostenfestsetzungsbeschluss.

Sollte sich nun die zur Zahlung verpflichtete Seite weigern, dem Beschluss Folge zu leisten, kann die andere Partei unter Berufung auf den Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung erwirken.

Kostenfestsetzungsbeschluss – Rechtsmittel, um dagegen vorzugehen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ermöglicht die Vollstreckung Ihrer Ansprüche.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ermöglicht die Vollstreckung Ihrer Ansprüche.
Doch wie verfahren Sie, wenn Sie oder ein Mandant mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht einverstanden sind? Welche Möglichkeiten haben Sie, um dagegen vorzugehen? In der Regel ist die Kostengrundentscheidung nicht einzeln anfechtbar. Stattdessen muss die Hauptsachenentscheidung selbst angefochten werden.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss hingegen ist isoliert anfechtbar. Dies ist möglich, wenn die angegebenen Gebühren oder Auslagen nicht oder nur teilweise als erstattungsfähig anerkannt wurden.

Mit welchem Rechtsbehelf Sie gegen die Kostenfestsetzung vorgehen können, richtet sich stark danach, wie hoch der Wert des Beschwerdegegenstands bemessen ist. Deshalb müssen Sie bei Einlegung eines Rechtsbehelfs immer klar machen, inwieweit Sie die ursprüngliche Entscheidung anfechten. Der maximale Beschwerdewert wird bestimmt durch die Differenz zwischen der beantragten und der bewilligten Erstattungssumme.

Es gilt: Liegt der Beschwerdegegenstand über 200 Euro, können Sie eine Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 567 Zivilprozessordnung (ZPO) einlegen. Liegt er darunter, kann eine befristete Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegt werden.

Welche Frist ist einzuhalten?

Ist beim Kostenfestsetzungsbeschluss eine Frist zu beachten?
Ist beim Kostenfestsetzungsbeschluss eine Frist zu beachten?
Sowohl die sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss als auch die Erinnerung müssen Sie in einer Frist von zwei Wochen ab der Zustellung des Beschlusses schriftlich einlegen. Ansonsten wird der Rechtsbehelf in der Regel nicht mehr beachtet.

Doch sind weitere Fristen einzuhalten? Kann beim Kostenfestsetzungsbeschluss eine Verjährung eintreten? Wie der Budesgerichtshof durch Beschluss vom 23.03.2006 (V ZB 189/05) feststellte, verjährt ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch aufgrund einer rechtskräftigen Kostengrundentscheidung erst nach 30 Jahren.

Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss – ein Muster

Wenn Sie vorhaben, mit einem Rechtsbehelf gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss vorzugehen und dessen Beschwerdegegenstand weniger als 200 Euro wert ist, dann kann Ihnen dieses Muster als Orientierung dienen. Beachten Sie jedoch, dass dies ausschließlich eine Orientierungshilfe ist und keine direkte Anwendung finden sollte.

Absender
Empfänger (Gericht)

Betreff: Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

Im Rechtsstreit XY
des Klägers Max Mustermann
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwältin Margot Musterfrau
gegen
den beklagten Hans Habenichts,

wird gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom AA.BB.CCCC Erinnerung eingelegt.
Hierbei wird beantragt, den Kostenfestsetzungsbeschluss vom XX.XX.XXXX zu ändern und die Kosten auf XX EUR festzusetzen,
sowie weitere Maßnahmen XYZ zu ergreifen.

Begründung: …

[Ort, Datum]
[Unterschrift beaufragender Rechtsanwalt]

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Bildnachweise: fotolia.com/fotodesign-jegg.de, iStock/style-photographs, iStock/JanPietruszka

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich beendete sein Jura-Studium in Hamburg und promovierte im Anschluss bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem, der zu jener Zeit Richter am Bundesverfassungsgericht war. Das Referendariat absolvierte Dr. Philipp Hammerich am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

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