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Unterbevollmächtigter: Wann ist eine Terminsvertretung sinnvoll?

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 10. April 2025
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten
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Bestimmte Lebenssituationen sind nur schwer alleine zu meistern. Wer beispielsweise nach einem Unfall im Straßenverkehr im Streit mit dem Unfallgegner liegt oder schon mal rechtliche Auseinandersetzungen mit seinem Vermieter hatte, der weiß, als wie hilfreich sich professioneller juristischer Rat erweisen kann. Doch was ist eigentlich, wenn Sie als auserwählter Anwalt des Vertrauens nicht selbst zum anberaumten Gerichtstermin erscheinen können? Wie verhält es sich, wenn der Verhandlungsort für von Ihrem Kanzleisitz zu weit entfernt liegt und deshalb nur mit erheblicher Zeit und Mühe zu erreichen ist? Im folgenden Ratgeber klären wir Sie über diese Problematik sowie deren Kosten und Lösung mittels Unterbevollmächtigten auf.

Wie ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt helfen kann

Unterbevollmächtigter: Wie können Sie ihn bestellen?
Unterbevollmächtigter: Wie können Sie ihn bestellen?

Inhaltsverzeichnis

  • Wie ein unterbevollmächtigter Rechtsanwalt helfen kann
  • Kosten: Welche Vergütung steht dem Unterbevollmächtigten zu?

Erweist sich die Situation wie oben beschrieben als schwierig und Sie sehen sich in der Position des Hauptbevollmächtigten außerstande, einen anberaumten Gerichtstermin persönlich wahrzunehmen, kann der Unterbevollmächtigte beauftragt werden und vor Ort für Sie einspringen, der sogenannte Terminsvertreter. Hierdurch kann Ihr Berufsalltag als Rechtsanwalt enorm entlastet werden.

Als Untervollmacht wird im Allgemeinen eine Vertretungsmacht innerhalb von Rechtsgeschäften (jeglicher Art) bezeichnet, bei der ein bereits seinerseits bevollmächtigter Stellvertreter eine Vollmacht an eine dritte Person erteilt. Es liegt hierbei also ein Drei-Personen-Verhältnis vor. Innerhalb dessen kann ein Unterbevollmächtigter entweder als Vertreter für den eigentlichen Geschäftsherrn auftreten oder aber als Vertreter der Vertreters fungieren. Bestellen Sie einen in Untervollmacht tätigen Anwalt als Terminsvertreter, tritt dieser als Ihr Vertreter auf.

Es gibt neben der Tätigkeit eines Anwaltes als Unterbevollmächtigter auch weitere Rechtsbereiche, in denen der Unterbevollmächtigte zum Einsatz kommen kann. Denkbar sind hierbei eine Vielzahl von Fällen, in denen sich Personen eines Stellvertreters bedienen, um Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Begrifflichkeit beschränkt sich also keineswegs auf die Tätigkeit von Anwälten und Kanzleien in Bezug auf die Wahrnehmung gerichtlicher Termine.

Kosten: Welche Vergütung steht dem Unterbevollmächtigten zu?

Untervollmacht: Eine Terminsvertretung kann Sie als Anwalt entlasten.
Untervollmacht: Eine Terminsvertretung kann Sie als Anwalt entlasten.
Wird ein Unterbevollmächtigter beauftragt, bekommt Gebühren nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).

Ihm steht zum einen eine Verfahrensgebühr zu, die sich auf die Hälfte der Ihnen als Prozessbevollmächtigter zustehenden Gebühr beläuft. Dies ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis sverzeichnis zum RVG (VV RVG), genauer gesagt aus Nr. 3401 VV RVG.

Ferner bekommt der Unterbevollmächtigte eine sogenannte Terminsgebühr und zwar in derselben Höhe wie Sie als Prozessbevollmächtigter. Die Vorschrift, aus der sich dies ergibt, ist Nr. 3402 VV RVG. Die Terminsgebühr entsteht bei der Vertretung in einem gerichtlichen Termin. Auch hierbei ist die jeweilige Höhe des Streitgegenstandes von Relevanz. Danach bemisst sich, wie hoch die jeweilige Terminsgebühr ausfällt.

Bildnachweise: istockphoto.com/liveostockimages, istockphoto.com/kzenon

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich beendete sein Jura-Studium in Hamburg und promovierte im Anschluss bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem, der zu jener Zeit Richter am Bundesverfassungsgericht war. Das Referendariat absolvierte Dr. Philipp Hammerich am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

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