
Haben Sie einen Rechtsstreit gewonnen, muss die unterlegene Verfahrenspartei üblicherweise alle Kosten übernehmen, die Sie im Rahmen des Verfahrens getätigt haben. Um zu klären, wie viel Ihr Gegner Ihnen insgesamt zahlen muss, wird ein sogenanntes Kostenfestsetzungsverfahren geführt. Wie dieses genau abläuft, verrät der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kostenfestsetzungsverfahren
Wird das Kostenfestsetzungsverfahren automatisch eingeleitet?
Nein, dazu muss ein entsprechender Kostenfestsetzungsantrag beim Gericht der ersten Instanz eingereicht werden.
Fallen für das Kostenfestsetzungsverfahren zusätzliche Gebühren an?
Nein, das Kostenfestsetzungsverfahren verursacht selbst üblicherweise keine weiteren Gebühren. Auch Anwaltskosten fallen dafür nicht an.
Wie genau funktioniert das Kostenfestsetzungsverfahren?
Ausführliche Informationen zum Ablauf des Kostenfestsetzungsverfahrens finden Sie hier.
Der Ablauf des Kostenfestsetzungsverfahrens
Wenn ein Gericht ein Urteil fällt, trifft es immer auch eine Kostengrundentscheidung. Damit wird festgelegt, welche der Verfahrensparteien die Kosten für den vorangegangenen Rechtsstreit zu tragen hat (oder ob die Kosten unter den Parteien aufgeteilt werden). Endet das Verfahren mit einem Beschluss, erfolgt nicht automatisch auch eine Kostengrundentscheidung, diese kann aber im Anschluss gesondert beantragt werden.

Auf diese Weise wird geklärt, wer für die Verfahrenskosten aufkommen muss. Allerdings steht damit noch nicht fest, wie viel derjenige nun zu zahlen hat. Dies wird mit dem Kostenfestsetzungsverfahren entschieden, welches folgendermaßen abläuft:
Angenommen, Sie sind bei dem vorangegangenen Rechtsstreit als Sieger hervorgegangen und das Gericht hat Ihrem Gegner die Zahlungspflicht für sämtliche Kosten auferlegt. Er muss damit nicht nur seine eigenen Kosten, die im Rahmen des Verfahrens entstanden sind, bezahlen, sondern auch Ihre. Um dies in die Wege zu leiten, müssen Sie als Erstes einen Kostenfestsetzungsantrag beim Gericht der ersten Instanz stellen. (Ausführliche Informationen zu diesem Antrag samt Muster finden Sie in unserem Ratgeber „Kostenfestsetzungsantrag”.) Das geht erst, wenn die Streitsache rechtshängig geworden und – wie schon erwähnt – die Kostengrundentscheidung ergangen ist
Dieser Antrag setzt das Kostenfestsetzungsverfahren in Gang. Es handelt sich hier im Grunde um eine „Rechnung” über all Ihre Ausgaben, die Sie für die Führung des Rechtsstreits getätigt haben und die Sie von Ihrem Verfahrensgegner erstattet bekommen möchten. Dazu können nicht nur die Gerichts- und Anwaltskosten gehören, sondern z. B. auch Reisekosten, Verdienstausfall oder Beratungsgebühren. Ob es sich bei den einzelnen Posten wirklich um erstattungsfähige Parteikosten handelt, wird im Kostenfestsetzungsverfahren eingehend geprüft. Es ist deshalb wichtig, dass Sie diese Ausgaben belegen und ihre Notwendigkeit begründen können.
Hat das Gericht entschieden, welche Kosten Ihnen der unterlegene Verfahrensgegner erstatten muss, ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluss.
Übrigens: Wurde bei der Kostengrundentscheidung entschieden, dass beide Parteien einen Anteil der Kosten zu tragen haben, muss statt des Kostenfestsetzungsantrags ein Kostenausgleichungsantrag gestellt werden.
Die Dauer des Kostenfestsetzungsverfahrens
Wie lange es dauert, bis das Kostenfestsetzungsverfahren entschieden ist und der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht, kann nicht pauschal gesagt werden. In der Regel müssen Sie wenigstens mit vier bis sechs Wochen rechnen, aber es können ebenso gut mehrere Monate vergehen. Bei einer solchen Dauer ist es allerdings durchaus angebracht, einmal beim Gericht nachzufragen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird sowohl Ihnen als auch Ihrem Gegner bzw. den jeweiligen Anwälten zugesendet.
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