
Ein Gerichtsverfahren bringt oft allerhand Kosten mit sich. Gehen Sie bei dem Rechtsstreit jedoch als Sieger hervor, können Sie von Ihrem unterlegenen Gegner fordern, dass er Ihre Ausgaben erstattet. Wie viel er Ihnen zahlen muss, wird bei der Kostenfestsetzung, einem gerichtlichen Verfahren, ermittelt. Doch damit dieses stattfindet, müssen Sie zunächst den Kostenfestsetzungsantrag stellen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kostenfestsetzungsantrag
Wie lange habe ich Zeit, um den Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen?
Beim Kostenfestsetzungsantrag ist keine Frist zu beachten, Sie können diesen also auch Jahre später noch stellen, wenn Sie möchten. Bedenken Sie bei Ihrem Kostenfestsetzungsantrag allerdings die Verjährung rechtskräftiger Ansprüche: Gemäß § 197 BGB erfolgt diese nach 30 Jahren. Sind diese verstrichen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, die Erstattung der Gerichts- oder Anwaltskosten vom unterlegenen Gegner zu beanspruchen.
Kann ich den Kostenfestsetzungsantrag auch ohne Anwalt stellen?
Ja, bei Antragstellung besteht kein Anwaltszwang.
Wie muss der Antrag aussehen?
Sie können für den Kostenfestsetzungsantrag unser kostenloses Muster verwenden.
Wie und wo ist der Kostenfestsetzungsantrag zu stellen?

Haben Sie ein Gerichtsverfahren gewonnen und möchten nun die Ausgaben, die dafür nötig waren, von Ihrem unterlegenen Gegner zurückerstattet bekommen, müssen Sie die Kostenfestsetzung beantragen. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei dem entschieden wird, welche Ausgaben für das vorherige Verfahren tatsächlich nötig waren und somit vom Gegner eingefordert werden können.
Sie müssen den Kostenfestsetzungsantrag bei der Geschäftsstelle des Gerichts der ersten Instanz einreichen. Dies können Sie entweder persönlich tun oder von Ihrem Rechtsvertreter erledigen lassen. Ein Anwaltszwang besteht bei der Antragstellung nicht. Es ist auch keine bestimmte Frist einzuhalten, sodass Sie den Kostenfestsetzungsantrag gegen Ihren Gegner prinzipiell auch noch Jahre nach Ihrem Sieg im Verfahren stellen können. Bedenken Sie allerdings, dass rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren verjähren.
Ausgaben im Kostenfestsetzungsantrag angeben
Im Kostenfestsetzungsantrag können Sie alle Kosten aufführen, die Sie zahlen mussten, um das vorangegangene Verfahren zu führen. Dies sind zum einen die bereits vorgestreckten Gerichtskosten und zum anderen die außergerichtlichen Kosten.
Zu Letzteren gehören z. B. sämtliche Anwaltsgebühren und -honorare, aber auch Reisekosten, Schreibauslagen oder Beratungsgebühren können Sie hier geltend machen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie dem Kostenfestsetzungsantrag Belege (z. B. Quittungen, Rechnungen etc.) über die außergerichtlichen Kosten beifügen.
Noch ein Hinweis: Oft kommt die Frage auf, ob es auch möglich ist, den Kostenfestsetzungsantrag bei einer PKH-Bewilligung des unterlegenen Gegners zu stellen. Dies kann ausdrücklich bejaht werden, denn gemäß § 123 ZPO entbindet der Erhalt von Prozesskostenhilfe den Empfänger nicht von seiner Verpflichtung, dem obsiegenden Gegner die Verfahrenskosten zu erstatten.
Muster für den Kostenfestsetzungsantrag
Sie können unsere kostenlose Vorlage verwenden, um die Kostenfestsetzung zu beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Ihrer individuellen Situation entsprechend anpassen müssen. Übernehmen Sie das Muster deshalb nicht unverändert.
Antrag auf Kostenfestsetzung
Ort, Datum
[Antragsteller:
Name
Adresse
Telefon]
An das Amtsgericht [Anschrift Amtsgericht]
in dem Rechtsstreit [Partei 1] / [Partei 2],
Aktenzeichen [Aktenzeichen des Gerichts],
melde ich die folgenden Kosten zur Festsetzung nach §§ 103, 104/106 ZPO an:
– gezahlte Gerichtskosten in Höhe von __€
– außergerichtliche/sonstige Kosten in Höhe von __€
Weiterhin beantrage ich die Verzinsung des sich aus den obenstehenden Kostenpunkten ergebenden Betrages ab Antragseingang sowie die Übersendung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses.
[Unterschrift Antragsteller]
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