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Kostenfestsetzungs­antrag für außer­gerichtliche und gerichtliche Kosten

  • Von Dr. Philipp Hammerich
  • Letzte Aktualisierung am: 10. April 2025
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten
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Sie können mit dem Kostenfestsetzungsantrag sämtliche Gerichtskosten, Gebühren und andere für das Verfahren notwendige Ausgaben vom Verfahrensgegner einfordern.
Sie können mit dem Kostenfestsetzungsantrag sämtliche Gerichtskosten, Gebühren und andere für das Verfahren notwendige Ausgaben vom Verfahrensgegner einfordern.

Ein Gerichtsverfahren bringt oft allerhand Kosten mit sich. Gehen Sie bei dem Rechtsstreit jedoch als Sieger hervor, können Sie von Ihrem unterlegenen Gegner fordern, dass er Ihre Ausgaben erstattet. Wie viel er Ihnen zahlen muss, wird bei der Kostenfestsetzung, einem gerichtlichen Verfahren, ermittelt. Doch damit dieses stattfindet, müssen Sie zunächst den Kostenfestsetzungsantrag stellen.

Inhaltsverzeichnis

  • FAQ: Kosten­fest­setzungs­antrag
  • Wie und wo ist der Kosten­fest­setzungs­antrag zu stellen?
    • Ausgaben im Kosten­fest­setzungs­antrag angeben
  • Muster für den Kosten­fest­setzungs­antrag

FAQ: Kosten­fest­setzungs­antrag

Wie lange habe ich Zeit, um den Antrag auf Kostenfestsetzung zu stellen?
Beim Kostenfestsetzungsantrag ist keine Frist zu beachten, Sie können diesen also auch Jahre später noch stellen, wenn Sie möchten. Bedenken Sie bei Ihrem Kostenfestsetzungsantrag allerdings die Verjährung rechtskräftiger Ansprüche: Gemäß § 197 BGB erfolgt diese nach 30 Jahren. Sind diese verstrichen, haben Sie keine Möglichkeit mehr, die Erstattung der Gerichts- oder Anwaltskosten vom unterlegenen Gegner zu beanspruchen.

Kann ich den Kostenfestsetzungsantrag auch ohne Anwalt stellen?
Ja, bei Antragstellung besteht kein Anwaltszwang.

Wie muss der Antrag aussehen?
Sie können für den Kostenfestsetzungsantrag unser kostenloses Muster verwenden.

Wie und wo ist der Kosten­fest­setzungs­antrag zu stellen?

Der Kostenfestsetzungsantrag muss beim Gericht der ersten Instanz eingereicht werden.
Der Kostenfestsetzungsantrag muss beim Gericht der ersten Instanz eingereicht werden.

Haben Sie ein Gerichtsverfahren gewonnen und möchten nun die Ausgaben, die dafür nötig waren, von Ihrem unterlegenen Gegner zurückerstattet bekommen, müssen Sie die Kostenfestsetzung beantragen. Dabei handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, bei dem entschieden wird, welche Ausgaben für das vorherige Verfahren tatsächlich nötig waren und somit vom Gegner eingefordert werden können.

Sie müssen den Kostenfestsetzungsantrag bei der Geschäftsstelle des Gerichts der ersten Instanz einreichen. Dies können Sie entweder persönlich tun oder von Ihrem Rechtsvertreter erledigen lassen. Ein Anwaltszwang besteht bei der Antragstellung nicht. Es ist auch keine bestimmte Frist einzuhalten, sodass Sie den Kostenfestsetzungsantrag gegen Ihren Gegner prinzipiell auch noch Jahre nach Ihrem Sieg im Verfahren stellen können. Bedenken Sie allerdings, dass rechtskräftig festgestellte Ansprüche nach 30 Jahren verjähren.

Ausgaben im Kosten­fest­setzungs­antrag angeben

Im Kostenfestsetzungsantrag können Sie alle Kosten aufführen, die Sie zahlen mussten, um das vorangegangene Verfahren zu führen. Dies sind zum einen die bereits vorgestreckten Gerichtskosten und zum anderen die außergerichtlichen Kosten.

Zu Letzteren gehören z. B. sämtliche Anwaltsgebühren und -honorare, aber auch Reisekosten, Schreibauslagen oder Beratungsgebühren können Sie hier geltend machen. Wichtig ist in diesem Fall, dass Sie dem Kostenfestsetzungsantrag Belege (z. B. Quittungen, Rechnungen etc.) über die außergerichtlichen Kosten beifügen.

Noch ein Hinweis: Oft kommt die Frage auf, ob es auch möglich ist, den Kostenfestsetzungsantrag bei einer PKH-Bewilligung des unterlegenen Gegners zu stellen. Dies kann ausdrücklich bejaht werden, denn gemäß § 123 ZPO entbindet der Erhalt von Prozesskostenhilfe den Empfänger nicht von seiner Verpflichtung, dem obsiegenden Gegner die Verfahrenskosten zu erstatten.

Muster für den Kosten­fest­setzungs­antrag

Sie können unsere kostenlose Vorlage verwenden, um die Kostenfestsetzung zu beantragen. Beachten Sie jedoch, dass Sie diese Ihrer individuellen Situation entsprechend anpassen müssen. Übernehmen Sie das Muster deshalb nicht unverändert.

Antrag auf Kostenfestsetzung
Ort, Datum

[Antragsteller:
Name
Adresse
Telefon]

An das Amtsgericht [Anschrift Amtsgericht]

in dem Rechtsstreit [Partei 1] / [Partei 2],

Aktenzeichen [Aktenzeichen des Gerichts],

melde ich die folgenden Kosten zur Festsetzung nach §§ 103, 104/106 ZPO an:

– gezahlte Gerichtskosten in Höhe von __€
– außergerichtliche/sonstige Kosten in Höhe von __€

Weiterhin beantrage ich die Verzinsung des sich aus den obenstehenden Kostenpunkten ergebenden Betrages ab Antragseingang sowie die Übersendung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses.

[Unterschrift Antragsteller]

Muster als .pdf herunterladen Muster als .doc herunterladen

Bildnachweise: istockphoto.com/JanPietruszka, Fotolia.com/MicroOne

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich beendete sein Jura-Studium in Hamburg und promovierte im Anschluss bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem, der zu jener Zeit Richter am Bundesverfassungsgericht war. Das Referendariat absolvierte Dr. Philipp Hammerich am OLG Hamburg. Seit 2007 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.

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