Die Kosten und Gebühren, die im Zuge eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Streits entstehen, orientieren sich an der Bedeutung, also an dem Gewicht des Streits – dem sog. Streitwert. Der Streitwert kann durch das Gericht festgelegt oder geschätzt oder durch gesetzliche Regelungen bestimmt werden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Streitwert
Was ist der Streitwert?
Es handelt sich um einen Wert, der gewissermaßen bestimmt, wie teuer ein Streit vor Gericht wird. Wird z. B. um eine Immobilie gestritten, dann entspricht der Streitwert dem Wert der Immobilie. Außerdem werden z. B. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten am Streitwert festgemacht.
Wie wird der Streitwert ermittelt?
Je nach Art des Streitwertes gibt es für die Streitwertbestimmung gesetzliche Regelungen (z. B. das Gerichtskostengesetz – GKG, Rechtswanwaltsvergütungsgesetz – RVG). Sind keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, dient der Streitwertkatalog als Orientierung.
Muss ich den vom Gericht geschätzten Streitwert akzeptieren?
Nein. Da immerhin die Anwalts- und Gerichtskosten vom Streitwert abhängen, dürfen Sie den festgesetzten Wert durchaus infrage stellen und ggf. durch eine Feststellungsklage erneut prüfen lassen.
Abgrenzung und Definition: Streitwert, Gegenstandswert, Gebührenstreitwert etc.
Der Streitwert ist die Bemessungsgrundlage eines Streitgegenstandes. Das heißt, dass sich z. B. die Gerichts- und Anwaltskosten am Streitwert orientieren. Geht es z. B. um konkrete Geldbeträge, dann entspricht der Streitwert diesem Betrag.
Gebührenstreitwert, Prozesswert, Gegenstandswert: Der Streitwert hat viele Namen. Welcher der richtige ist, hängt davon ab, ob die Sache vor Gericht landet oder nicht.
- Streitwert oder Gebührenstreitwert: Diese Begriffe fallen in Bezug auf Gerichtsprozesse (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten).
- Gegenstandswert: Bezeichnet den Wert außerhalb gerichtlicher Verfahren.
Von der Höhe des Streitwertes ist im Übrigen auch die Zuständigkeit des Gerichts abhängig. Bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro sind Sie beim Amtsgericht an der richtigen Adresse. Geht es um mehr als 5.000 Euro, müssen Sie sich bereits in erster Instanz an das Landgericht wenden.
Schätzung oder Berechnung? Der Streitwert liegt im Ermessen des Gerichts
Laut § 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) wird der Streitwert „von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt“. Gerade wenn es in der Sache nicht um reine Geldbeträge geht, sind hier oft auch Sachverständige gefragt, um herauszufinden, wie sich die Bedeutung des Streitgegenstands in Geldbeträgen ausdrücken lässt. Außerdem muss das Gericht alle gesetzlichen Regelungen zur Streitwertfestsetzung berücksichtigen.
Aber werden dann z. B. die Anwaltskosten anhand des Streitwerts berechnet? § 13 Abs. 1 RVG enthält eine Tabelle, aus der genau hervorgeht, wie hoch die Gebühren für den Anwalt sind. Bei einem Streitwert von 500 Euro sind das 45 Euro Gebühr. Je höher der Streitwert, desto teurer wird also auch der Anwalt.
Vor allem dann, wenn es nicht um einen konkreten Geldbetrag geht, kann der Kläger einen Antrag auf Streitwertfestsetzung stellen.
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